Mit Schreiben vom 25.02.2024 haben sich neuzugezogene Anwohnerinnen aus der Textorstraße an Herrn Bürgermeister Stolze gewendet. Sie beklagen, dass in der Textorstraße zu schnell gefahren wird und die Kinder gefährdet sind. Es wird auch ausgeführt, dass die Straße von holenden und bringenden Eltern aber auch den Kindern von Kindergarten und der Kinderkrippe im Heribert-Schmid-Weg in Begleitung des Personals genutzt wird. Das Schreiben liegt dieser Beschlussvorlage bei.
Zu den verkehrsrechtlichen Hintergründen der Textorstraße:
Die Textorstraße war lange Zeit ein verkehrsberuhigter Bereich. Im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen, turnusmäßigen Verkehrsschau am 07.05.2019, bei der zusammen u.a. mit der Polizei und dem Landratsamt die Verkehrszeichen sowie die Verkehrsregelungen vor allem auf Gültig- und Rechtsmäßigkeit kontrolliert werden, hat sich herausgestellt, dass die Textorstraße die verkehrsrechtlichen Anforderungen an einen Verkehrsberuhigten Bereich (VB) nicht erfüllt. Aus diesem Grund wurde der Verkehrsberuhigte Bereich im März 2021 abgebaut und die Textorstraße in die bereits bestehende Tempo 30 Zone integriert.
Die Anforderungen an einen Verkehrsberuhigten Bereich (VB) sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die wohl wichtigste Anforderung ist, dass dem Autofahrer direkt beim Einfahren in den Bereich vermittelt wird, dass der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Es muss für den Fahrzeugführer sofort erkennbar sein, dass es sich bei der Straßenfläche um eine Mischfläche handelt und diese gleichermaßen von Fußgängern, Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig genutzt wird. Hier ist die „überwiegende Aufenthaltsfunktion“ der Fußgänger ein wichtiges Kriterium, d.h. dass sich Fußgänger viel und gerne auf der Straße aufhalten. Zudem kommt ein VB nur dort in Betracht, wo wenig Verkehr herrscht.
Die Textorstraße erfüllt weder durch den gestalterischen Ausbau die Merkmale eines VB, noch ist eine überwiegende Aufenthaltsfunktion gegeben oder kommt auf Grund der Lage ein VB in Frage. Natürlich wird die Textorstraße als Stauumfahrung genutzt um z. B. den Bahnhof schneller zu erreichen. Sie ist aber auch die kürzeste Anbindung in die dahinterliegenden Wohngebiete (Heilmeierstraße, Schweigerweg, Fischergrieß etc.). Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Textorstraße. Somit wird hier immer eine gewisse Zahl an Durchgangsverkehr herrschen. All das bedeutet, dass ein VB in der Textorstraße verkehrsrechtlich nicht zulässig ist.
Bereits nach der Einführung von Tempo 30 fand am 31.03.2021 ein Termin bei Herrn Bürgermeister Stolze mit Anwohnerinnen und Frau Pohl aus dem zuständigen Sachgebiet statt, in dem ein ausführlicher Austausch stattgefunden hat. Am 15.04.2021 ist zudem ein Schreiben aus der Anwohnerschaft inkl. Unterschriftenliste eingegangen. In diesem Schreiben wurde erneut die Wiedereinführung des verkehrsberuhigten Bereichs gefordert. Zur Klärung der Situation fand ein weiterer Termin mit einigen, von den Anwohnern ausgewählten Teilnehmenden am 09.06.2021 im Rathaus statt (aufgrund der Corona-Bestimmungen durfte nur eine Abordnung kommen). Von der Verwaltung haben Herr Bürgermeister Stolze, Frau de Laporte und Frau Pohl teilgenommen. In diesem Austausch wurde nochmals die rechtliche Situation erklärt. Die von den Anwohnern vorgebrachten Punkte, die nach Ansicht der Anwohnenden gegen Tempo 30 sprechen, konnten von der Verwaltung erläutert und wiederlegt werden (z. B. der fehlende Gehweg; dieser ist keine Pflicht in einer Tempo 30 Zone und in zahlreichen Straßen von Markt Schwaben nicht vorhanden). Im Verlauf des Gesprächs haben die Anwohner die Tempo 30 akzeptiert, zumal andere Lösungsvorschläge (Einbahnstraße, Sackgasse) auch keine Zustimmung erhalten haben und auch nicht sinnvoll sind. Es wurde jedoch der Wunsch geäußert, in der Textorstraße gelegentlich zu blitzen und die Geschwindigkeiten zu überwachen.
Vor der Einrichtung einer Blitzstelle muss eine Messstellenbesichtigung mit dem Messtechniker und der Polizei erfolgen, um die Geeignetheit des Standortes aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht zu prüfen und zu klären, ob die rechtlichen Vorgaben an der gewünschten Messstelle begründbar sind. Auch hier gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Die Genehmigung der Messstelle hat sich bis zum 26.04.2023 verzögert, auch weil die Messstellenbefahrungen und –prüfungen nur einmal jährlich stattfinden. Bisher wurden bei Messungen noch keine Verstöße registriert.
Mehrfach wurde auch Geschwindigkeitsmessanlagen in der Textorstraße installiert und haben Daten gesammelt. Diese zeigen dem Fahrer sofort die gefahrene Geschwindigkeit an.
Im Jahr 2017 – die Textorstraße war noch ein verkehrsberuhigter Bereich – zeigten damalige Messungen, dass sich lediglich ca. 3,5 % der Autofahrer an eine Geschwindigkeit von bis zu 16 km/h halten (also zu schnell unterwegs waren). Das Gros der Fahrzeugführenden hatte sich an eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h gehalten (88 %).
Im Jahr 2021 – der VB war abgebaut – hat eine Gegenmessung aufgezeigt, dass sich an diesen Zahlen nichts geändert hat. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h wurde mit wenigen Ausreißern eingehalten.
Allerdings hat sich auch bei dieser Messung bestätigt, dass generell die Zahl der Fahrzeuge, die durch die Textorstraße fahren, zu hoch ist, um einen verkehrsberuhigten Bereich zu rechtfertigen.
Eine aktuelle Messung vom 15.03. – 21.05.2024 hat gezeigt, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 19 km/h liegt. Natürlich gab es auch Ausreisser; die maximal gewertete Geschwindigkeit lag bei 43 km/h. Ansonsten haben sich 99 % an eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h gehalten.
Es ist nachvollziehbar, dass die neuzugezogenen Anwohnerinnen Fragen zur Ausgestaltung der Textorstraße haben. Aus Sicht der Verwaltung hat sich jedoch in den letzten Jahren an den Gegebenheiten der Straße nichts verändert. Auch kann keine nennenswerte Überschreitung der Geschwindigkeit festgestellt werden. Nach umfassender erneuter Prüfung und Würdigung aller Aspekte sowie Einholung von Stellungnahmen anderer Fachstellen ist festzustellen, dass kein Handlungsbedarf besteht. Weiterhin ist vorgesehen, die Geschwindigkeit mit Hilfe von Geschwindigkeitsmessanlagen und Blitzern zu überwachen. Sollte an diesen Zahlen eine deutliche Änderung zu erkennen sein, die ein Handeln der Verwaltung erforderlich machen, wird die Verwaltung das Thema selbstverständlich zur Überprüfung wieder aufgreifen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Unterlagen und Bedenken der Anwohnerinnen aus der Textorstraße bezüglich der verkehrlichen Situation zur Kenntnis und gibt diese Bedenken an den zu beauftragenden Verkehrsgutachter weiter.