Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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14.03.2024
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3
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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25.04.2024
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4
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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27.06.2024
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8
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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vorberatend
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08.08.2024
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Der Marktgemeinderat hat sich im ersten Halbjahr dieses Jahres mehrfach mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden beschäftigt und am 14.03.2024 in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig den nachstehenden Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat möchte nach dem aktuellen Kenntnisstand die Variante der Unterbringung von Geflüchteten an mehreren Standorten im Gemeindegebiet weiterverfolgen.“
Am 25.04.2024 beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, ebenfalls in nichtöffentlicher Sitzung, dass der Markt auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Hanslmüllerweg eine Unterkunft zur Unterbringung von bis zu 90 Flüchtlingen planen und errichten lassen wird.
In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 27.06.2024 sind mehrere Beschlüsse betreffend die Unterbringung von Flüchtlingen gefasst worden. Beschlossen wurde neben anderem die Billigung einer der vom Büro Aichner Kazzer Architekten angefertigten Varianten für Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen (Variante 2 „Punkthäuser“), die Beauftragung der Verwaltung mit der Vorbereitung von Aufstellungsbeschlüssen für eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie der Einholung eines Gutachtens/einer Stellungnahme zu den Belangen Lärmentwicklung, Geruch und Staub.
Das Grundstück Fl.Nr. 431, auf dem der Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft geplant ist, liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch. Im Zuge der Überplanung des Grundstücks und ggf. weiterer Flächen ist somit ein reguläres Bauleitplanverfahren durchzuführen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Markt keine mobile Einrichtung plant, die nach kurzer Zeit wieder komplett beseitigt wird. Vielmehr strebt der Markt an die zu errichtenden Gebäude für einen noch zu bestimmenden Zeitraum als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zu nutzen. Die Begründungen zur aufzustellenden Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan müssen Aussagen zur in Aussicht genommenen Nachfolgenutzung enthalten.
Im Zusammenhang mit der Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 431 ist die Festlegung der Art der baulichen Nutzung von großer Bedeutung. In einer der vorangegangenen Marktgemeinderatssitzungen wurde die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets diskutiert.
Für die geplante Nutzung ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche zweckmäßig bzw. angezeigt, nicht jedoch eines Allgemeinen Wohngebiets. Eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge kann im Einzelfall in einem bereits bestehenden Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die dafür vorgesehene Fläche lediglich einen untergeordneten Teil des Wohngebiets einnimmt. Im vorliegenden Fall wird jedoch lediglich eine Teilfläche eines einzelnen Grundstücks einer baulichen Nutzung zugeführt. Die Ausweisung eines größeren, über das Grundstück Fl.Nr. 431 hinausgehenden Wohngebiets dürfte nicht ohne Weiteres abwägungsfehlerfrei möglich sein, weil für die Ausweisung weiteren Wohngebiete im Außenbereich ein Nachweis über den Bedarf zu erbringen ist. Tatsächlich hat sich der Marktgemeinderat mit den in der Sitzung am 20.10.2022 gefassten Beschlüssen dafür entschieden, entlang des Hauser Wegs zusätzliche Wohnbauflächen auszuweisen (= Aufstellungsbeschlüsse für eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans).
Verwaltungsseitig wird empfohlen den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München als Planfertiger für dieses Verfahren zu beauftragen, der den Großteil der bisher durchgeführten Änderungen des Flächennutzungsplans bearbeitet hat.
Anmerkung des Schriftführers:
Der Ausschuss hat sich für eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes entschieden. Eine Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ist in der Sitzung am 08.08.2024 nicht erfolgt.