Antrag auf isolierte Befreiung
Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit Durchgangstüre
Von-Kobell-Straße 1, 3, 5, Fl.Nr. 351/20
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 07.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Das Grundstück Von-Kobell-Straße 1, 3, 5, Fl.Nr. 351/20 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 „Agrob II“.
Für dieses Grundstück liegt dem Markt Markt Schwaben ein Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns und einer Durchgangstüre mit einer Höhe von 2 m vor.
Bei der auf dem Grundstück Fl.Nr. 351/20 im Bereich Enzensbergerstraße / Von-Kobell-Straße vorhandenen Wertstoffanlage des Marktes kommt es auf der Grünfläche der Wohnanlage immer wieder zu illegalen Müllablagerungen. Die Entsorgung dieses Mülls musste stets von Seiten und auf Kosten der Eigentümergemeinschaft erfolgen. Zur Behebung dieses Problems liegt dem Markt ein Antrag der Hausverwaltung als Vertreter der Eigentümergemeinschaft auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Errichtung einer Einzäunung an dieser Stelle vor. Geplant ist die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Höhe von 2 m auf einer Länge von 10,90 m sowie einer Durchgangstüre ebenfalls mit 2 m Höhe und einer Breite von 1,60 m. Die gesamte Länge bemisst sich somit auf 12,50 m.
Laut Bebauungsplan ist eine Einfriedung mit Maschendrahtzaun mit T-Eisen oder Stahlrohre, mit Hecken hinterpflanzt mit einer Höhe von max. 1,20 m nur entlang der Finsinger Straße gestattet. Ansonsten sind keine Zwischenzäune zulässig. Einfriedungen mit einer Höhe von 2 m sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Aus diesem Grund ist hierfür ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung kann aufgrund der Vermeidung von illegalen Müllablagerungen auf dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft dem Antrag für die Errichtung der beschriebenen Einfriedung die Genehmigung erteilt werden.
Der Tagesordnungpunkt wurde vertakt. Es wurde kein Beschluss gefasst. Hier sind noch einige Dinge zu klären.
- Ist in dem Bereich eine Feuerwehrzufahrt vorhanden
- Liegt der gemeindliche Kanal auf dem Grundstück und muss dieser zugänglich sein.
- Höhe von maximal 1,50 m gemäß Freiflächengestaltungssatzung ist mit dem Antragsteller abzusprechen
Datenstand vom 03.01.2025 11:12 Uhr