EBERwerk GmbH & Co. KG Ermächtigungsbeschluss Gründungsentscheidung Projektgesellschaft Bürgerwindpark Ebersberger Forst Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Qualitas Energy führt seit 2023 die Projektentwicklung für 5 Windkraftstandorte im Ebersberger Forst fort. Sobald die Baureife erreicht ist, hat die EBERwerk GmbH & Co. KG das Recht die Projektrechte für 3 Windkraftanlagen zu erwerben (Kaufoption). Der Grund befindet sich im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) und wird an das EBERwerk verpachtet. Mit den drei Windkraftanlagen könnten mehr als 11.000 Haushalte mit Ökostrom versorgt und somit mehr als 15.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. 

Es ist geplant, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ebersberg mittels einer finanziellen Beteiligung am Projekt partizipieren können. Für die Umsetzung der Bürgerbeteiligung ist die Realisierung des Projektes in einer separaten Projektgesellschaft erforderlich.

Der Antrag auf BImSchG-Genehmigung und Baurecht für die Windkraftanlagen soll Ende 2024 eingereicht werden. Derzeit werden die letzten Antragsunterlagen vervollständigt. Nach Vorliegen einer Genehmigung ab Mitte 2025 stehen dann konkrete weitere Schritte und die Entscheidung über die Ausübung der Kaufoption in Hinblick auf eine mögliche spätere Realisierung an. Hierzu ist Anfang 2025 vorbereitend eine Gründung einer Projektgesellschaft und gegebenenfalls Infrastrukturgesellschaft erforderlich, um u.a. folgende Themen vorbereiten und konkret ausgestalten zu können:
  • Finanzierungszusage Kreditinstitut (Kreditvertrag)
  • Bürgerfinanzierung (Prüfung des Prospektes durch die BaFin)
  • Teilnahme an der Ausschreibung für eine EEG-Einspeisevergütung
  • Abschluss von Leitungs- und Netzanschlussverträgen

Die Gründung der Projektgesellschaft sowie gegebenenfalls einer Infrastrukturgesellschaft ist hinsichtlich der Realisierung des Projektes (Bauentscheidung) vollkommen unverbindlich. Über die o.g. Kaufoption und die Realisierung wird der Aufsichtsrat des EBERwerks entscheiden, sobald die Entscheidungsreife erreicht ist. 

Sofern es nicht zur Realisierung kommen sollte, können die Gesellschaften wieder aufgelöst oder für etwaige alternative Projekte verwendet werden. 

Wenn es zu einer Realisierung der Windkraftanlagen kommt, liegen der Betrieb der Anlage sowie die Finanzierung in der Projektgesellschaft. Die Finanzierung wird im Wesentlichen über Bankdarlehen und Bürgerkapitaleinlagen und im kleineren Umfang durch eine Kapitaleinlage aus Eigenmitteln des EBERwerks realisiert.

Die Gesellschaft wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgestaltet werden. Die Haftung wird sich auf das in die Gesellschaft eingelegte Eigenkapital beschränken, so dass keine Nachschusspflicht seitens Bürger und Bürgerinnen, des EBERwerks oder den Kommunen entsteht. Für die Kommune bestehen keine finanziellen Verpflichtungen und kein Haftungsrisiko.

Die Gründung oder Beteiligung des EBERwerks an einer Gesellschaft fällt per Satzung in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Damit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hierüber in der Gesellschafterversammlung abstimmen können ist eine entsprechende Ermächtigung in den kommunalen Gremien erforderlich.

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Satz ergänzt:

Der Bürgermeisterin wird mitgegeben, im Aufsichtsrat die Frage zu stellen, ob der Strommarkt Aufgabe der EBERwerk GmbH & Co. KG ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Bürgermeisterin Walentina Dahms erhält die Freigabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der EBERwerk GmbH & Co. KG über die Gründung einer Projektgesellschaft ggf. inkl. Komplementär zum Zwecke der Bürgerbeteiligung für bis zu drei Windkraftanlagen im Ebersberger Forst sowie über die Gründung bzw. Beteiligung an einer Infrastrukturgesellschaft abzustimmen.

Der Bürgermeisterin wird mitgegeben, im Aufsichtsrat die Frage zu stellen, ob der Strommarkt Aufgabe der EBERwerk GmbH & Co. KG ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 21.01.2025 12:10 Uhr