Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Erlass einer 2. Änderungssatzung
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Der Marktgemeinderat hat im Jahre 2020 die Einführung eines Ratsinformationssystems beschlossen, dessen Echtbetrieb voraussichtlich ab 1. Juli 2021 startet. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Verwaltung, die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u. a.) und deren Schutz mit einer monatlichen IT-Pauschale von 15,00 EUR abzugelten.
Beschluss
Das Gremium beschließt:
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Markt Markt Schwaben erlässt aufgrund der Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 7. Mai 2020, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. November 2020, wird wie folgt geändert:
In § 3 wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:
„Die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u. a.) und deren Schutz wird mit einer monatlichen IT-Pauschale von 15,00 EUR abgegolten.“
§ 2
Diese Satzung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8
Datenstand vom 02.06.2021 14:11 Uhr