Der Stadtrat der Stadt Erding hat am 27.04.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „für den Ortsteil Indorf, für den Bereich entlang der St.-Martin-Straße“ beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den Ortsteil Indorf mit ca. 9,64 Hektar. Es befindet sich südöstlich vom Stadtgebiet Erding, ca. 3 km vom Stadtrand und ca. 5 km vom Zentrum entfernt gelegen.
Aufgrund der zahlreich vorliegenden Bauvoranfragen von Grundstückseigentümern beauftragte die Stadt Erding im Jahr 2019 ein Grün- und Freiraumkonzept sowie eine städtebauliche Rahmenkonzeption für den Ortsteil Indorf. Der Bebauungsplan wird nun aus diesen beiden Konzeptionen heraus entwickelt und soll die landschaftsplanerischen und städtebaulichen Leitlinien dieser Planung umsetzen.
Planungsziel ist es, den Charakter Indorfs als landwirtschaftlich geprägten Ortsteil mit den noch teils bewirtschafteten Höfen zu erhalten und zu stärken, sowie für den Bereich entlang der St.-Martin-Straße eine geordnete Bebauung zu erreichen und gleichzeitig die Möglichkeiten der weiteren Entwicklung aufzuzeigen. Mit dem Bebauungsplan soll eine bauliche Ergänzung der dörflichen Strukturen um 30 bis 50 Wohnungen ermöglicht werden.
Im Bebauungsplan soll als Gebietsart ein Dorfgebiet (MD) festgesetzt werden, um die bestehenden dörflichen Strukturen zu sichern und weiterhin den Erwerb durch landwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Dies entspricht auch der Darstellung im Flächennutzungsplan (Dorfgebiet).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit bis 25.11.2021 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.
Da der vorgesehene Bebauungsplan keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Stadt Erding mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.