Antrag auf isolierte Befreiung
Fällung zweier Birken ohne Ersatzpflanzung, Gräfin-Richlind-Weg, Fl.Nr. 2166
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 02.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Entlang der Ebersberger Straße im Gräfin-Richlind-Weg auf Flurstücksnummer 2166 sind die bereits vor Erschließung des Baugebiets vorhandenen Bäume im Bebauungsplan Nr. 68 „Zettlerwiese“ als zu erhalten festgesetzt.
Beantragt wird nun die Fällung zweier Birken auf dem Grundstück Fl.Nr. 2166 auf der Westseite der Carport- / Garagenanlage. Bei einer Birke handelt es sich um einen sogenannten „Zwiesel“ (doppelwüchsigen Baum). Hierfür ist eine Befreiung von A) Festsetzungen, Ziffer 9 Grünordnung, C) „vorhandene zu erhaltende Bäume“ des Bebauungsplans Nr. 68 „Zettlerwiese“ erforderlich.
Dem Antrag liegt ein Bericht über die Baumkontrolle eines Fachbetriebs für professionelle Baumpflege bei, in dem bestätigt wird, dass bei einer eingehenden Sichtkontrolle (kein Gutachten) festgestellt wurde, dass die Baumkronen dieser Birken starke Schäden aufweisen. Hierbei handle es sich vermutlich um Birkenporling. Laut Wikipedia ist dies ein Pilz, der in der Birke eine starke Braunfäule verursacht. Das Holz des befallenen Baums wird dadurch brüchig. Die Folge ist meist Windbruch auf Höhe des Befalls. Aufgrund der eingeschränkte Vitalität der Krone sei gemäß Bericht des Baumpflegers die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Die Fällung der beiden Birken wird empfohlen.
Nach Angaben der Antragstellerin wurde von Seiten des Baumpflegers dringend von einer Ersatzpflanzung abgeraten. Begründung ist, dass an besagter Stelle aufgrund der Nähe der anliegenden Staatsstraße und der direkt dahinter angebauten Carports / der Garagen sowie der bereits gepflanzten Bäume kein ausreichend großer Lebensraum geboten sei.
Inzwischen liegt uns eine Stellungnahme von Herrn Käsbauer, Baumkontrolleur Landratsamt Ebersberg, vor. Herr Käsbauer teilt mit, dass er nach fachlicher Prüfung ebenfalls die Fällung der beiden Birken empfiehlt. Diese seien nicht mehr verkehrssicher und sollten noch vor dem Winter gefällt werden. Nachdem noch weitere Gehölze, Bäume, Hainbuchen und Sträucher vorhanden sind, wäre die Auflage einer weiteren Ersatzpflanzung nicht sinnvoll.
Beschluss
Der Markt Markt Schwaben erteilt zum Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 68 „Zettlerwiese“ für die Fällung der Birken, wie im Sachvortrag beschrieben, die Genehmigung. Aufgrund der Verkehrsunsicherheit der Bäume soll die Fällung möglichst bald, jedoch bis spätestens Ende dieses Jahres, erfolgen.
Es hat eine Ersatzbepflanzung an anderer geeigneter Stelle nach Rücksprache mit dem Sachgebiet „Planen und Bauen“ zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.01.2022 17:31 Uhr