Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

  • Bisheriger Beschluss:         Auf die lfd. Nr. 5 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 21.10.2021 wird verwiesen.

Für das Grundstück Höhenrainerweg 6 (Fl.Nr. 608/2) ist im Jahr 2015 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Haydn-Beck“ aufgestellt worden. Die Änderung des Bebauungsplans setzt als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet fest. Er enthält Bauräume für zwei Wohngebäude mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,78. Weiter enthält die Änderung des Bebauungsplans neben anderem die Festsetzung von Bauräumen für Garagen und oberirdischen Stellplätzen, jedoch keinen Bauraum für eine Tiefgarage.

Im Zuge der Prüfung von Möglichkeiten innerhalb der bebauten Ortslage Möglichkeiten für eine Nachverdichtung zu schaffen, ist bekannt geworden, dass eine Neubebauung des aktuell nur teilweise bebauten Grundstücks geplant ist. Mit der Bestandsbebauung wird lediglich ein Teil des schon jetzt im rechtskräftigen Bebauungsplan enthaltenen Baurechts ausgenutzt. Vor dem Hintergrund, dass eine komplett neue planerische Betrachtung des Grundstücks möglich ist, weil ein Festhalten am Bestandsgebäude nicht erfolgen muss, ist für das Grundstück Fl.Nr. 608/2 eine konzeptionelle Untersuchung durchgeführt worden.
Das Ergebnis der Untersuchung ist dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 21.10.2021 vorgestellt worden.
Dem in Markt Schwaben anhaltenden Wohnungsdruck kann mit einer Erhöhung der zulässigen Baudichte auf dem Grundstück begegnet werden. Im Falle einer Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 608/2 ist zu prüfen, in welcher Weise die nach Süden hin schwierige Abstandsflächensituation zu bewältigen ist.

Festzustellen ist, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren) gegeben sind. Somit kann für das Grundstück ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.

Beschluss

1.
Für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs wird der Bebauungsplan Nr. 92 aufgestellt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch.

2.
Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

Festsetzung
  • eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) mit Regelungen der maximal zulässigen Grund- und Geschossfläche (angestrebte maximal zulässige Geschossfläche im Plangebiet = 1,2)
  • der Bauräume für zwei mehrstöckige Mehrfamilienhäuser einschließlich der maximal zulässigen Wandhöhen und Dachneigungen
  • der Baugrenzen für Haupt- und Nebenanlagen sowie Erlass von Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind
  • der einzuhaltenden Abstandsflächen, ggf. mit einer von den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung und der gemeindlichen Abstandsflächensatzung abweichenden Regelung
  • der Bauräume für eine Tiefgarage und oberirdische Stellplätze
  • eines Stellplatzschlüssels für das Plangebiet
  • von Vorgaben für die Grünordnung mit Angaben zur Pflanzqualität zu pflanzender Bäume sowie Ausschluss von Koniferen
  • eines privaten Kleinkinderspielplatzes

3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Fl.Nr. 608/2, Gemarkung Markt Schwaben.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: vom Grundstück Höhenrainerweg 2 – 4
im Osten: vom Höhenrainerweg
im Süden: vom Hafnerweg und
im Westen: von der Grünfläche zwischen dem Maurerweg u. dem Grundstück Höhenrainerweg 6.

Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert werden und durch weitere Flächen vergrößert oder durch die Herausnahme von Grundstücksteilflächen verkleinert werden.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt drei Planungsbüros um Abgabe eines Honorarangebots für die Tätigkeit als Planfertiger für dieses Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan einschließlich Grünordnung) zu bitten.

Die eventuelle Hinzuziehung eines Landschaftsarchitekturbüros für die Bearbeitung der Grünordnung obliegt dem künftigen Auftragnehmer. Die Angebote der vorgenannten Büros sollen die Kosten für die Erstellung der Grünordnung beinhalten; diese Leistungen werden vom Markt nicht gesondert vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe des Planungsauftrags wird dem Haupt- und Bauausschuss übertragen.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.01.2022 10:27 Uhr