1.
Der vom Grundstücks- und Bauausschuss am 20.05.1997 in öffentlicher Sitzung gefasste Beschluss betreffend die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplans und der Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.1997 zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Markt Schwaben“ werden aufgehoben.
2.
Der Markt steht dem Vorhaben des Vereins Tennisfreunde Markt Schwaben e.V., auf dem Areal der Tennisanlage eine Tennishalle mit Lager- und Werkstattgebäude und Technikraum zu errichten, grundsätzlich positiv gegenüber.
3.
Zum bestehenden Bebauungsplan Nr. 53 „Sportzentrum Markt Schwaben“ wird eine 1. Änderung aufgestellt. Bei der Änderung des Bebauungsplans handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan i. S. d. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch.
4.
Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
- Erweiterung der Tennisanlage um eine Tennishalle mit ca. 2.400 m² zuzüglich eines Technikgebäudes und eines Lager- und Werkstattgebäudes, um den Tennissport in Markt Schwaben ganzjährig anbieten zu können.
- Zulässigkeit des Technikgebäudes als blickgeschützte oder verkleidete See-Container-Lösung
5.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den nördlichen Bereich der Tennisanlage einschließlich Vereinsheim auf dem Gelände des Sportzentrums Markt Schwaben, Fl.Nr. 466, Gemarkung Markt Schwaben.
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: vom landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 469
im Osten: vom Schwarzgraben (Fl.Nr. 578)
im Süden: von den südlich gelegenen Tennisplätzen der Tennisanlage
im Westen: vom Sportplatz mit Laufbahn
Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert werden.
6.
Vom Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e.V. ist auf eigene Kosten und in Abstimmung mit dem Markt ein geeignetes Planungsbüro als Planfertiger zu beauftragen. Sollten im Laufe des Bebauungsplanverfahrens die Einholung von Fachgutachten erforderlich werden, sind diese ebenfalls vom Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e. V. auf dessen Kosten zu beauftragen.
Für die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist mit dem Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e. V. ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme aller anlässlich der Bebauungsplanänderung anfallenden Kosten abzuschließen, der dem Marktgemeinderat nachträglich zur Genehmigung vorzulegen ist.
7.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.