Empfehlung der Bürgerversammlung vom 25.11.2024 Erhalt der Fläche zwischen Hauser Weg und Hennigbach als Überschwemmungsgebiet und Frischluftschneise Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
14.05.2003
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
27.09.2011
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
Sachstandinformation
15.05.2018
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
03.07.2018
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
9
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022
6 + 7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.10.2022
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
18.01.2024
7
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.09.2024
3.1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
17.10.2024
6
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
14.11.2024
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.01.2025


Der Marktgemeinderat fasste in der Sitzung am 20.10.2022 die Aufstellungsbeschlüsse für eine 21. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet „zwischen Hauser Weg, Heilmaierstraße und Lippertstraße“. Auf die Niederschriften über die in der vorstehenden Beratungsfolge genannten Sitzungen wird verwiesen.

In der öffentlichen Bürgerversammlung am 25.11.2024 ist neben anderem über das eingeleitete Verfahren zur Überplanung der vorgenannten Fläche informiert worden.
In die Niederschrift über die Bürgerversammlung ist die folgende Textpassage aufgenommen worden:
„Herr Hans Kufner erläuterte zuerst die bisherigen Naturkatastrophen in der ganzen Welt (Starkregen etc.).

Seine Anmerkungen vorab waren:

  1. Im Internet (bayr. Landesamt für Umwelt) ist erkenntlich, dass das genannte Gebiet als Überschwemmungsgebiet/Hochsturzflutgefahrengebiet eingezeichnet ist.
             Auch vom Landratsamt wurde dies als Überschwemmungsgebiet deklariert.
  1. Hitze und Dürreperiode werden auf uns zukommen. Fläche soll als Kleinklimabereich bestehen bleiben für alle Markt Schwabener Bürgerinnen und Bürger.
  2. Infrastruktur (Straßen, Kanal, Kita, Schulen) ist für neues Gebiet nicht ausreichend.
  3. Für den Hochwasserschutz wurde bisher sehr viel Geld ausgegeben. Dies ist ein Widerspruch für die Versiegelung dieser großen Flächen.

Antrag:
Areal soll aus oben genannten Gründen als Überschwemmungsgebiet und Frischluftschneise erhalten bleiben.

Eine Abstimmung diesbezüglich war nicht möglich, jedoch eine Abstimmung zur Vorlage im Gemeinderat wurde abgestimmt und stattgegeben.“
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Ein Beschluss der Bürgerversammlung ist eine Empfehlung an den Marktgemeinderat.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden (Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO).

Ein großer Teil des Grundstücks Fl.Nr. 402 ist per Verordnung als Überschwemmungsgebiet festsetzt worden. In den Sitzungen der gemeindlichen Gremien, in denen die Überplanung der Fläche am Hauser Weg Gegenstand der Beratungen gewesen ist, in der Bürgerversammlung am 25.11.2024 und in Einzelgesprächen mit an dem Projekt interessierten Bürgerinnen und Bürgern ist wiederholt klargestellt worden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden zwar grundsätzlich bedeutet, dass die Gemeinden die bauliche Entwicklung in ihren Gemeindegebieten steuern, sie sich bei der Überplanung ihres Gebiets oder Teile davon aber selbstverständlich an die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu halten haben.
Für das Plangebiet bedeutet das u. a. die Beachtung der im Wasserhaushaltsgesetz enthaltenen Bestimmung, nach der die Ausweisung von Bauflächen in einem durch Verordnung festsetzten Überschwemmungsgebiet untersagt ist.
Konkret heißt das, dass im Zuge der Fortführung des Planverfahrens für das Gebiet am Hauser Weg zu gegebener Zeit ein Antrag auf Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hennigbach beantragt werden muss. Dabei ist durch entsprechende hydraulische Berechnungen nachzuweisen, dass die aktuell geltende Festsetzung mindestens für den Teil des Grundstücks, der baulich genutzt werden soll, zurückgenommen werden kann.

Der Markt plant zusätzlich zu dem gerade erfolgten Umbau des Hennigbachs mehrere vorgelagerte Hochwasserschutzmaßnahmen, mit denen das Ziel verfolgt wird, anfallendes Oberflächenwasser im Falle von Starkregenereignissen außerhalb der bebauten Ortslage zurückzuhalten und kontrolliert und gedrosselt den Gewässern zuzuführen.
Für die größte der geplanten Maßnahmen, dem Rückhalteraum Einbergfeld liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vor, jedoch kann die Maßnahme aktuell nicht umgesetzt werden, weil einer der Betroffenen einen Normenkontrollantrag gegen den vorgenannten Beschluss beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof gestellt hat und derzeit nicht bekannt ist, wann der Rechtsstreit beigelegt werden kann. Für die anderen Maßnahmen Gigginger Bach und Roßbach/Roßacker sind die Planfeststellungsverfahren noch nicht eingeleitet worden.
Somit kann der Markt noch nicht einschätzen, wann die vorgenannten Maßnahmen umgesetzt sein werden, was zur Folge hat, dass nach jetzigem Stand der Belang des Hochwasserschutzes für das Plangebiet so zu bearbeiten ist, als wenn die drei genannten Maßnahmen nicht kommen.

Hierbei wird das aus mehreren Fachdisziplinen bestehende Team an Planungs- und Ingenieurbüros in ständiger enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim und der unteren Wasserbehörde (Landratsamt) stehen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass bei dem Marktgemeinderatsmitglied Sascha Hertel die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht vorliegen.
Mit dem vorgelegten Beschlussvorschlag ist keine Möglichkeit eines unmittelbaren Vor- oder Nachteils verbunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass bei dem Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

Antrag zur Geschäftsordnung
Über die Empfehlung aus der Bürgerversammlung wird mit dem Wortlaut des am 25.11.2024 durch die Bürgerversammlung beschlossenen Antrages abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 4

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass aufgrund des geänderten Beschlussvorschlages bei dem Marktgemeinderatsmitglied Sascha Hertel die Voraussetzungen für den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

Antrag zur Geschäftsordnung
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird vertagt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

Der Marktgemeinderat beschließt, über den Beschlussvorschlag namentlich abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

Das Areal soll aus oben genannten Gründen als Überschwemmungsgebiet und Frischluftschneise erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Mit Ja haben gestimmt: Irmgard Czech, Magnus Gfüllner, Manfred Kabisch, Alessandra Neumüller, Tobias Vorburg Mit Nein haben gestimmt: Walentina Dahms, Daniela Dünckelmeyer, Peter Fleischer, Elfriede Gindert, Dr. Georg Holley, Manfred Hoser, Matthias Mayr, Heidi Müller, Heinrich Schmitt, Ronny Schreib, Alexander Sedlmair, Andreas Stolze, Dr. Joachim Weikel, Tim Zeiff Marktgemeinderatsmitglieder Sascha Hertel und Markus Steffelbauer haben gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 24.03.2025 10:27 Uhr