Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5.1

Sachvortrag

Nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Markt als Unterlage für die Finanzplanung eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan aufzustellen. Die von der Verwaltung erstellten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind Grundlage der Sitzung.

1. Haushaltsplan 2025

Der Kämmerer erläutert den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans vom 20.01.2025.
Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

45.710.100 EUR
im Verwaltungshaushalt
17.317.600 EUR
im Vermögenshaushalt
63.027.700 EUR
im Gesamthaushalt

2. Haushaltssatzung 2025

Die Satzung für das Haushaltsjahr 2025 stellt sich wie folgt dar:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

des Marktes Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg)

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; 
er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                45.710.100 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                 17.317.600 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.420.100 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden i. H. v. 1.000.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         400        v. H.
    2. für die Grundstücke (B)                                         400        v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                        360        v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanz­ausschusses vom 30.01.2025 und beschließt die Haushaltssatzung 2025 sowie den Haushaltsplan 2025 i. H. v. 63.027.700 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Andreas Stolze war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

Datenstand vom 24.03.2025 09:02 Uhr