Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026
Bestellung einer Wahlleitung
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 15.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Am 08. März 2026 finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen mit der Wahl des Gemeinderates, des Kreistages sowie des Landrates statt (der Posten des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin steht aufgrund der gesetzlichen Fristen erst wieder im Jahr 2032 zur Wahl). Eine eventuell erforderliche Stichwahl bei der Landratswahl ist für den 22. März 2026 angesetzt.
Gemäß Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat eine Wahlleitung sowie deren Stellvertretung. Der Wahlleiter /die Wahlleiterin ist die verantwortliche Person für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl innerhalb der Gemeinde. Im Gegensatz zu den übrigen Wahlen (Bund, Land, Europa) liegt bei Kommunalwahlen die volle Verantwortung in den Händen jeder einzelnen Kommune; von der Prüfung der ordnungsgemäßen Aufstellungsversammlung bis zur Erstellung der Stimmzettel.
In diese Funktion kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung leitet oder geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist (entsprechend auch für die Landkreiswahlen) (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG).
Erfahrungsgemäß sollte wieder ein Mitarbeiter der Verwaltung in diese Funktion berufen werden, da der Wahlleiter bzw. sein Stellvertreter bei der Vorbereitung der Wahlen intensiv mitarbeiten.
Es wird daher vorgeschlagen, Frau Katrin-Maria de Laporte zur Wahlleiterin zu berufen. Da derzeit die Besetzung der Stellvertretung noch ungeklärt ist, wird die Ernennung der Stellvertretung dem Marktgemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Datenstand vom 09.05.2025 12:15 Uhr