Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 Entschädigung der Wahlhelfenden Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Am 08. März 2026 findet die nächste Kommunalwahl statt (Marktgemeinderat, Landrat und Kreistag – ohne Bürgermeisterwahl). 
Neben den vielen anderen Aufgaben zur Organisation dieser Wahlen gilt es, ausreichend Wahlhelfer zu gewinnen. Dabei gilt es zu beachten, dass erfahrungsgemäß bei der Kommunalwahl eine hohe Wahlbeteiligung besteht und die Wähler und Wählerinnen bei der Stimmabgabe auf übergroßen Stimmzetteln panaschieren und kumulieren können. Das bedingt eine deutlich längere Verweildauer in den Wahlkabinen und den Wahllokalen. Auch das Auszählen der Stimmen erfordert einen wesentlich höheren Zeitaufwand; die Arbeiten der Helfenden gehen sehr häufig bis in die frühen Morgenstunden des nachfolgenden Tages. Aus diesen Gründen werden am Wahlsonntag für die Wählerinnen und Wähler zehn Urnenwahllokalen und zwölf Briefwahllokale bereitstehen. Jedes dieser Wahllokale wird mit acht Helfer/-innen besetzt, sodass wir zur nächsten Wahl 176 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigen.

In den Urnenwahllokalen wird tagsüber in zwei Schichten (vor- und nachmittags mit je vier Personen) gearbeitet und ab 18.00 Uhr sind dann alle zum Auszählen wieder im Wahllokal. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit ab ca. 15.30 Uhr in voller Besetzung mit den Vorarbeiten, damit auch dort ab 18.00 Uhr mit dem Auszählen begonnen werden kann. 

Auf Grundlage von Art. 7 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) ist es üblich, den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld auszuzahlen. Die Auszählung der Stimmzettel wird, wie oben bereits erwähnt, bis in die Morgenstunden gehen. Zudem müssen die Wahlhelfenden an einer Schulung teilnehmen, die für die Kommunalwahl noch intensiver sein wird. Es wird bei der Stimmenauszählung wieder mit EDV-Unterstützung gearbeitet, was in der Schulung erklärt und geübt werden muss um einen reibungslosen Ablauf bei der Auszählung zu erzielen. Aufgrund des Umfangs der Wahl und der notwendigen, intensiven Schulungen wird eine Entschädigung von 110,00 €/Person vorgeschlagen. Bei einer möglichen Stichwahl soll ein Erfrischungsgeld von 45,00 €/Person ausgezahlt werden (das Wahlgesetz schreibt vor, dass bei einer Stichwahl die gleichen Wahllokale mit gleicher Helferbesetzung bereit zu halten sind). 

Bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2020 wurden 95,00 €/Person, bei der Stichwahl nochmal 40,00 €/Person ausgezahlt.

Das Erfrischungsgeld stellt einen Verpflegungszuschuss dar; es besteht kein Anspruch darauf seitens der Mitglieder der Wahlvorstände und Beisitzer. Ob und in welcher Höhe es gewährt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. Möglich ist es auch zusätzlich oder alternativ die kostenlose Bereitstellung von Verpflegung. Markt Schwaben wird die Wahlhelfer wie gewohnt mit einer kleinen Brotzeit, Getränken, Kaffee und etwas Süßem versorgen. 
Die Gemeinden erhalten im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Landkreis i.d.R. 50% der Kosten als Zuwendung.
Tatsächlich wird es immer schwieriger, Wahlhelfer für die Mitarbeit im Ehrenamt zu gewinnen. Höhere Beträge oder zusätzlich materielle Anreize erleichtern die Gewinnung der ehrenamtlichen Wahlhelfer enorm. 

Die Mittel in Höhe von 27.280 € (176 x 110 € sowie 176 X 45 €) werden für den Haushalt 2026 in dieser Höhe beantragt. 

Datenstand vom 09.05.2025 12:15 Uhr