5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung des Hallenbades Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.3

Sachvortrag

  • Auf die Marktgemeinderatssitzungen zur Haushalts­konsolidierung vom 09.04.2019, 19.11.2019, 18.02.2020, 10.03.2020, 14.04.2020, 19.11.2020 und vom 18.11.2021 wird verwiesen.

Es liegen zugrunde die „Gebührensatzungen über die Benutzung des Hallenbades des Marktes Markt Schwaben“ in der Fassung vom 08.07.1997, geändert durch 
  1. 1. Änderungssatzung vom 22.11.2001 (in Kraft getreten am 01.01.2002),
  2. 2. Änderungssatzung vom 10.09.2013 (in Kraft getreten am 30.09.2013),
  3. 3. Änderungssatzung vom 28.07.2015 (in Kraft getreten am 01.09.2015) und
  4. 4. Änderungssatzung vom 15.10.2020 (in Kraft getreten am 01.01.2021).


Erläuterung des Sachverhalts:

Aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 07.03.2019, Textziffer 14, „Hallenbad (HUA 5711)“ ist es erforderlich, die Gebühren des Hallenbades des Marktes Markt Schwaben regelmäßig anzupassen. Eine maßvolle Erhöhung der Eintrittspreise ist vorzunehmen.

In Anlehnung an Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes wurde der Deckungsgrad des Hallenbades ermittelt.

Die aktuelle Kalkulationsperiode zeigt, dass die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. 
Der durchschnittliche Deckungsgrad im Kalkulationszeitraum beträgt 19,62 %.



Um der maßvollen Erhöhung der Eintrittspreise gemäß Haushaltskonsolidierungskonzept zu entsprechen, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Gebühren von 20 % vor.

Die Änderungen zur 5. Änderung der Gebührensatzung lauten wie folgt:

Der kalkulatorische Zinssatz von 4 % wird gemäß Empfehlung Gemeindekasse weitergeführt. Hierzu wird ein separater Beschluss gefasst.

Beschluss 1

Das Gremium beschließt den kalkulatorischen Zinssatz von 4 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das Gremium beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung des Hallenbades des Marktes Markt Schwaben in der hier vorliegenden Fassung vom 19.12.2024.

Die 5. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.01.2025 12:14 Uhr