7. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.2

Sachvortrag

  • Auf die MGR-Sitzung vom 24.04.2018, lfd. Nr. 7 der nicht öffentlichen Sitzung, die MGR-Sitzung vom 15.10.2019, lfd. Nr. 1 der nicht öffentlichen Sitzung und die MGR-Sitzung vom 17.12.2019 wird verwiesen.

Es liegen zugrunde die „Gebührensatzungen für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Markt Schwaben“ in der Fassung vom 16.01.1991, geändert durch 
  1. 1. Änderungssatzung vom 03.12.1991,
  2. 2. Änderungssatzung vom 06.04.1993,
  3. 3. Änderungssatzung vom 22.11.2001,
  4. 4. Änderungssatzung vom 02.12.2009,
  5. 5. Änderungssatzung vom 17.12.2019 und
  6. 6. Änderungssatzung vom 20.12.2021.

Erläuterung des Sachverhalts:

Aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 07.03.2019, Textziffer 5, „Abfallentsorgung (HUA 7200 und 7280)“ ist es erforderlich, die Abfallentsorgung des Marktes Markt Schwaben kostendeckend zu betreiben. Die Verwaltung ist verpflichtet, alle vier Jahre eine neue Kalkulation vorzulegen.

Die Anpassung der Gebühren erfolgt mit der empfohlenen Anpassung nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 Kommunalabgabengesetz gemäß dem geforderten Deckungsgrad von 100 %.

Die aktuelle Kalkulationsperiode zeigt, dass die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. 
Allerdings ist im Mittel eine positive Tendenz erkennbar. Der durchschnittliche Deckungsgrad im Kalkulationszeitraum beträgt 97,44 %.


Um die Zielvorgaben zu erreichen, empfiehlt die Verwaltung eine Erhöhung der Gebühren um 2,56 %.


Der kalkulatorische Zinssatz von 4 % wird gemäß Empfehlung Gemeindekasse weitergeführt. Hierzu wird ein separater Beschluss gefasst.

Satzung im Vergleich:

Beschluss 1

Das Gremium beschließt den kalkulatorischen Zinssatz von 4 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Gremium beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Markt Schwaben in der hier vorliegenden Fassung vom 19.12.2024.

Die 7. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.01.2025 12:14 Uhr