Bauleitplanung Flächennutzungsplan -24. Änderung- für das Gebiet "geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg und Teilfläche des Adlberger-Hofs in der Walkstraße" Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.03.2024
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.04.2024
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
27.06.2024
8
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.12.2024


Der Marktgemeinderat hat sich im ersten Halbjahr dieses Jahres mehrfach mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden beschäftigt und am 14.03.2024 in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig den nachstehenden Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat möchte nach dem aktuellen Kenntnisstand die Variante der Unterbringung von Geflüchteten an mehreren Standorten im Gemeindegebiet weiterverfolgen.“
Am 25.04.2024 beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, ebenfalls in nichtöffentlicher Sitzung, dass der Markt auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Hanslmüllerweg eine Unterkunft zur Unterbringung von bis zu 90 Flüchtlingen planen und errichten lassen wird.
In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 27.06.2024 sind mehrere Beschlüsse betreffend die Unterbringung von Flüchtlingen gefasst worden. Beschlossen wurde neben anderem die Billigung einer der vom Büro Aichner Kazzer Architekten angefertigten Varianten für Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen (Variante 2 „Punkthäuser“), die Beauftragung der Verwaltung mit der Vorbereitung von Aufstellungsbeschlüssen für eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie der Einholung eines Gutachtens/einer Stellungnahme zu den Belangen Lärmentwicklung, Geruch und Staub.

Das Grundstück Fl.Nr. 431, auf dem der Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft geplant ist, liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch. Im Zuge der Überplanung des Grundstücks und ggf. weiterer Flächen ist somit ein reguläres Bauleitplanverfahren durchzuführen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Markt keine mobile Einrichtung plant, die nach kurzer Zeit wieder komplett beseitigt wird. Vielmehr strebt der Markt an die zu errichtenden Gebäude für einen noch zu bestimmenden Zeitraum als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zu nutzen. Die Begründungen zur aufzustellenden Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan müssen Aussagen zur in Aussicht genommenen Nachfolgenutzung enthalten.

Im Zusammenhang mit der Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 431 ist die Festlegung der Art der baulichen Nutzung von großer Bedeutung. In einer der vorangegangenen Marktgemeinderatssitzungen wurde die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets diskutiert.
Für die geplante Nutzung ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche zweckmäßig bzw. angezeigt, nicht jedoch eines Allgemeinen Wohngebiets. Eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge kann im Einzelfall in einem bereits bestehenden Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die dafür vorgesehene Fläche lediglich einen untergeordneten Teil des Wohngebiets einnimmt. Im vorliegenden Fall wird jedoch lediglich eine Teilfläche eines einzelnen Grundstücks einer baulichen Nutzung zugeführt. Die Ausweisung eines größeren, über das Grundstück Fl.Nr. 431 hinausgehenden Wohngebiets dürfte nicht ohne Weiteres abwägungsfehlerfrei möglich sein, weil für die Ausweisung weiteren Wohngebiete im Außenbereich ein Nachweis über den Bedarf zu erbringen ist. Tatsächlich hat sich der Marktgemeinderat mit den in der Sitzung am 20.10.2022 gefassten Beschlüssen dafür entschieden, entlang des Hauser Wegs zusätzliche Wohnbauflächen auszuweisen (= Aufstellungsbeschlüsse für eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans).

Verwaltungsseitig wird empfohlen den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München als Planfertiger für dieses Verfahren zu beauftragen, der den Großteil der bisher durchgeführten Änderungen des Flächennutzungsplans bearbeitet hat.

Beschluss

1.
Die Entscheidung des Marktgemeinderats vom 25.04.2024 betreffend die Planung und den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auf der westlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 431 am Hanslmüllerweg erfordert die Überplanung des Grundstücks, es besteht ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch.
Für das Gebiet „geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg und Teilfläche des Adlberger-Hofs in der Walkstraße“ wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

2.
Mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Ziele verfolgt:
Darstellung der westlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 431 als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Darstellung der westlichen Teilfläche der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 432 sowie der nordwestlichen Teilfläche des Hofgrundstücks Fl.Nr. 433 als Flächen für die Landwirtschaft

Die Festlegung und Festsetzung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erfolgt im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 für das Grundstück Fl.Nr. 431 am Hanslmüllerweg.

3.
Der Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die westlichen Teilflächen der in der Gemarkung Markt Schwaben liegenden Grundstücke Fl.Nr. 431, 432 und die nordwestliche Teilfläche des Hofgrundstücks Walkstraße 23, 23 a u. 23 b, Fl.Nr. 433.

Der Plangeltungsbereich wird durch die folgenden in der Gemarkung Markt Schwaben liegenden Grundstücke umgrenzt:
im Norden: vom gemeindlichen Friedhof und dem Hanslmüllerweg
im Osten: von Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 431 und 432 und einer Teilfläche des Hofgrundstücks Walkstraße 23, 23 a und 23 b
im Süden: von einer Teilfläche des Hofgrundstücks Walkstraße 23, 23 a und 23 b und
im Westen: vom gemeindlichen Friedhof und der Grünfläche neben den Wohngebäuden Moosäcker 34 - 38.

4.
Als Planfertiger wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Verwaltung wird beauftragt dem Marktgemeinderat einen Entwurf für den Bauleitplan zur Billigung vorzulegen und im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 21.01.2025 12:14 Uhr