Personalwesen Altersteilzeit Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise aufgrund des Auslaufens des TV FlexAZ Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ), der Grundlage für die Altersteilzeit der Tarifbeschäftigten des Marktes war, ist zum 31.12.2022 ausgelaufen und wurde in der Tarifeinigung 2023 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 22.04.2023 nicht verlängert
Folglich können keine Altersteilzeitverhältnisse mehr nach dem TV FlexAZ vereinbart werden (bereits begonnene Altersteilzeitverhältnisse laufen unverändert weiter).

Grundsätzlich wäre es möglich, ab 2023 Altersteilzeit unter bestimmten Voraussetzungen (personalpolitische Erforderlichkeit, Berücksichtigung des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung) auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes zu gewähren (Rundschreiben A 4/2023 des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV Bayern)).
Aus dem Altersteilzeitgesetz ergibt sich im Gegensatz zu der bisherigen tariflichen Regelung aber kein Anspruch der Beschäftigten auf Altersteilzeit.

Der KAV Bayern empfiehlt, hierzu zeitnah in den entsprechenden Entscheidungsgremien die weitere Vorgehensweise festzulegen, um die Gleichbehandlung aller Beschäftigten zu gewährleisten.

Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeitverhältnissen wäre die Gewährung mit Kosten verbunden, welche aufgrund des Wegfalls des tarifvertraglichen Anspruchs eine freiwillige Leistung darstellen würden.

Im Hinblick auf die laufende Stabilisierungshilfe und deren Auflagen wird daher vorgeschlagen, bis auf Weiteres keine neuen Altersteilzeitverhältnisse mehr abzuschließen
Entsprechende Anträge werden dann verwaltungsintern automatisch abgelehnt.

Beamtinnen und Beamte sind von dieser Entscheidung nicht betroffen, da es für deren Altersteilzeit eine eigene Rechtsgrundlage im bayerischen Beamtenrecht gibt.

Beschluss

Das Instrument der Altersteilzeit wird ab 2023 nicht mehr genutzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2023 14:41 Uhr