Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden
Große Kreisstadt Erding, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung für den Stadtteil Itzling
Sachstandsinformation
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 10.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Der Stadtrat der Stadt Erding hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Stadtteil Itzling als Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung beschlossen.
Der Ortsteil Itzling liegt ca. 3 km südwestlich vom Stadtzentrum Erding südlich der B388 unweit der Therme.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst ca. 5 ha. Er soll im Wesentlichen entlang der Grenzen bestehender Wohngebäude und Hofstellen gezogen werden und schließt einige freie Flächen mit ein.
Ziel der Satzung ist es, ein geringes Maß an zusätzlicher Bebauung (Begrenzung der Anzahl der Wohnungen, kein Geschosswohnungsbau) in diesem Bereich zuzulassen und dennoch die bestehende Landwirtschaft zu stärken. Der dörfliche Charakter Itzlings soll erhalten und gesichert werden.
Innerhalb des Geltungsbereichs richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 23.08.2023 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.
Da die vorliegenden Planungen der Stadt Erding keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, hat die Verwaltung der Stadt Erding mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
Datenstand vom 11.10.2023 16:59 Uhr