Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden Große Kreisstadt Erding, Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 10.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.08.2023 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Der Stadtrat der Stadt Erding hat am 22.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 I für das Gebiet „südlich der Horststraße“ beschlossen.  

Das Planungsgebiet befindet sich im Norden des Stadtgebiets Erdings und dort am südöstlichen Rand des Ortsteils Langengeisling. Der Geltungsbereich mit ca. 1,9 ha umfasst Teile eines bestehenden Wohngebiets und ergänzt dieses. Im Süden und Osten des Plangebiets befinden sich bisher landwirtschaftliche Flächen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll für den nordwestlichen Teil des Plangebiets im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und für den verbleibenden und flächenmäßig größeren Teil nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen am Ortsrand in das beschleunigte Verfahren) erfolgen. Bei diesem Verfahrensweg entfällt jeweils die Umweltprüfung und der Umweltbericht (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets auf der Grundlage des städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Langengeisling Ost“ aus den Jahren 2013/2014 angestrebt. Hierbei soll für das Gebiet südlich der Horststraße ein Wohngebiet entwickelt und damit dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Der Bereich soll eine städtebauliche Abrundung der Ortslage erfahren und die Tulpenstraße nach Süden verlängert werden. 

Als Art der baulichen Nutzung soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Es sind Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen vorgesehen.

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Horststraße sowie über die Verlängerung der Tulpenstraße in einer Ringerschließung bis zur Alten Römerstraße. Hier ist bereits eine Einmündung vorhanden, an die angeschlossen wird.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 28.08.2023 zum Planentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorliegenden Planungen der Stadt Erding keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, wird die Verwaltung der Stadt Erding mitteilen, dass inhaltlich keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Bezüglich des gewählten Verfahrens wird die Verwaltung in ihrer Stellungnahme aber auf das zwischenzeitlich durch das Bundesverwaltungsgericht festgestellte Verbot der Durchführung von Verfahren nach § 13b BauGB hinweisen.

Datenstand vom 11.10.2023 16:59 Uhr