Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 73 -2. Änderung- für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen" Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.10.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
08.12.2022
12
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.12.2022
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
27.04.2023
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
25.05.2023
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
13.07.2023
8
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
10.08.2023
3
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.10.2023


Das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR (KUMS) plant eine Erweiterung der auf dem Grundstück Am Erlberg 6 neben dem gemeindlichen Wertstoffhof bestehenden Wärmezentrale.
Für das Grundstück gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 73 in der Fassung seiner 1. Änderung. In den Sitzungen des Haupt- und Bauausschusses am 08.12.2022 und des Marktgemeinderats am 22.12.2022 ist erläutert worden, dass für die Umsetzung des aktuell geplanten Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist, weil im Zuge der Planung festgestellt wurde, dass die Abweichungen von den Festsetzungen des Bauleitplans teilweise ein größeres Ausmaß einnehmen werden. Die Erteilung einer Baugenehmigung mit den benötigten Befreiungen ist ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.

Zusätzlich zum Vorhaben des KUMS ist ein Umbau einer Teilfläche der Freifläche des gemeindlichen Wertstoffhofs geplant. Der Haupt- und Bauausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Überlegung, einen Teil der auf dem Gelände vorhandenen Wertstoffcontainer auch außerhalb der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, befasst. Konkret handelt es sich um die Fläche nordöstlich des „KUMS-Grundstücks“ (vgl. den der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans).

Der Marktgemeinderat fasste den für die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 erforderlichen Beschluss (Aufstellungsbeschluss) in der Sitzung am 22.12.2022.

Die Ziele der Änderung des Bebauungsplans können der Niederschrift über die Sitzung vom 22.12.2022 und dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Bebauungsplanänderung entnommen werden.

Nach § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch war eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Zeitgleich wurden die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die vorgenannten Beteiligungsverfahren sind im Juni/Juli 2023 durchgeführt worden.
Einige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zur Planung des Marktes vor. Mit Beschluss vom 13.07.2023 übertrug der Marktgemeinderat die Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen auf den Haupt- und Bauausschuss. Dieser fasste die Abwägungsbeschlüsse sowie den Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der Sitzung am 10.08.2023.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 01.09. bis 02.10.2023.

Im Zuge des vorstehenden Beteiligungsverfahren sind Stellungnahmen, die Anregungen oder Hinweise enthalten, von den folgenden Stellen eingegangen:

  1. Eisenbahn-Bundesamt –Außenstelle München–: Stellungnahme vom 28.08.2023
  2. Abwasserzweckverband Erdinger Moos: Stellungnahme vom 28.09.2023

Die Abwägung der vorstehenden Stellungnahmen erfordert keine Änderung des Entwurfs der Änderung des Bebauungsplans. Somit kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Kopien der o. a. Stellungnahmen haben die Ausschussmitglieder zusammen mit der Einladung zur Sitzung erhalten. Dem Marktgemeinderat ist das Abwägungsmaterial bekannt.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung und der zeitgleich durch­geführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:

2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 28.08.2023:

Der in der Stellungnahme vom 28.08.2023 enthaltene Hinweis auf die im ersten Beteiligungsverfahren abgegebene Stellungnahme vom 23.06.2023 wird zu Kenntnis genommen. Zu der Stellungnahme vom 23.06.2023 hat der Haupt- und Bauausschuss in der Sitzung am 10.08.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 10.08.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand. Eine Änderung des Entwurfs der Bebauungsplanänderung ist aufgrund der Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes nicht veranlasst.

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 28.09.2023

Die Stellungnahme vom 28.09.2023 enthält dieselben Aussagen bzw. Hinweise wie die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes vom 07.06.2023. Zu der Stellungnahme vom 07.06.2023 hat der Haupt- und Bauausschuss in der Sitzung am 10.08.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 10.08.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand. Eine Änderung des Entwurfs der Bebauungsplanänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

4.
Der Bebauungsplan Nr. 73 -2. Änderung- für das Gebiet „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 19.10.2023 als Satzung beschlossen.

5.
Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

6.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 19.10.2023 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.03.2024 15:06 Uhr