Antrag auf Baugenehmigung mit Abweichungsantrag von der Stellplatzsatzung
Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten durch Dachgeschossausbau
Goethering 16, Fl.Nr. 1300/9
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 12.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Das Grundstück Goethering 16, Fl.Nr. 1300/9 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 14 „Feichten II“. Bei dem Zweifamilienhaus handelt es sich um eine Doppelhaushälfte mit jeweils einer Wohneinheit im Erd- und Obergeschoss. Das Dachgeschoss war bisher nicht ausgebaut. Das Gebäude wird aufgrund der geplanten 3. Wohneinheit in Gebäudeklasse 3 eingestuft.
Im Zuge der Sanierung des Dachstuhls (Wärmedämmung) soll das bisher als Speicher genutzte Dachgeschoss zu einer weiteren Wohneinheit ausgebaut werden. Laut Entwurfsverfasser sind durch die neue Einteilung des Dachgeschosses geringfügige Umbaumaßnahmen (Schließen bestehender Türöffnungen, neue Durchgänge herstellen, Einbau von Trockenbau-Wänden) geplant. In das statische System soll hierdurch nicht eingegriffen werden.
Die geplante 3. Wohneinheit im Dachgeschoss wurde mit einer Wohnfläche von 42,92 m² errechnet. Laut der aktuell noch rechtskräftigen Stellplatzsatzung würden hierfür zwei Stellplätze erforderlich werden (> 40 m² = 2 Stellplätze). Mit Bauantrag aus dem Jahr 1964 / Tektur 1967 war für das Zweifamilienhaus lediglich eine Garage ausgewiesen (= Bestandsschutz). Die große Zufahrt vor der Garage wird zusätzlich als Stellplatz genutzt. Für die Neuschaffung der 3. Wohneinheit im Dachgeschoss ist im Vorgartenbereich ein Stellplatz, der über die gemeinsame Zufahrt erschlossen werden soll, geplant. Zusätzlich sollen gemäß unserer Stellplatzsatzung neben dem Hauseingang zwei Fahrradstellplätze errichtet werden.
Gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) ist auf die Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen zu verzichten, wenn sonst die Schaffung und Erneuerung von Wohnraum auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ablösung nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO erheblich erschwert oder verhindert würde.
Beschluss
Dem Bauantrag „Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit
3 Wohneinheiten durch Dachgeschossausbau“, Goethering 16, Fl.Nr. 1300/9 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Entsprechend Art. 47 Abs. 1 Satz 3 BayBO wird die Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes als ausreichend erachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.10.2024 08:53 Uhr