Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening
1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Landsham II"
Sachstandsinformation
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 15.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 23.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Landsham II“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung.
Das Plangebiet umfasst 6.200 m² und liegt im Ortsteil Landsham, westlich der Gewerbestraße, nördlich der Straße Am Gangsteig und südlich der Kirchheimer Straße.
Anlass der Bebauungsplanänderung ist eine geplante Erweiterung eines im Geltungsbereich liegenden Betriebes nach Westen. Es soll ein Erweiterungsbau für die Produktionsstätte errichtet werden, der mit dem Bestandsgebäude verbunden werden soll. Das Baugebiet wird im Geltungsbereich als Gewerbegebiet festgesetzt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pliening sieht für das gesamte Plangebiet bereits eine gewerbliche Nutzung vor.
Ziel der Planung ist die Aufweitung des Bauraums nach Westen. Gleichzeitig erfolgen Anpassungen bezüglich der möglichen Nutzung unter Beachtung des im Westen angrenzenden, ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Landsham V“, um den Charakter der benachbarten Gewerbebebauung weiter fortzuführen.
Die Verkehrserschießung erfolgt wie bisher über die östlich angrenzende „Gewerbestraße“ sowie den südlich liegenden „Gangsteig“. Die geplante Betriebserweiterung erfordert hier keine Änderungen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis zum 28.07.2021 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.
Da die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden. Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.
Datenstand vom 28.07.2021 16:56 Uhr