Mit Fertigstellung der neuen Bahnunterführung entsteht für die Gemeinde Poing die Möglichkeit, die Flächen des ehemaligen Parkplatzes südlich der Bahnlinie sowie umliegende Flächen dauerhaft umzunutzen und neu zu ordnen. Der Gemeinderat hat daher am 21.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“aufzustellen.
Im Plangebiet sollen zwischen der Bahnhofstraße und den Bahngleisen neue Wohn- und Gewerbebauten sowie eine geordnete Haltestellenstruktur für den öffentlichen Busverkehr einschließlich einer P&R-Anlage sowie Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Südlich der Bahnhofstraße soll eine gemischte Struktur mit dem Schwerpunkt auf der Wohnnutzung entstehen.
Aus einem im Vorfeld entwickelten städtebaulichen Konzept sind zwei Ausführungsvarianten entstanden, von denen eine im Bebauungsplan umgesetzt werden soll.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Das Plangebiet umfasst ca. 2,7 ha und befindet sich südlich der Bahnlinie, nördlich und südlich der Bahnhofstraße. Im Osten grenzt das Plangebiet an die Plieninger/Neufarner Straße, im Westen schließen freie Flächen an.
In der öffentlichen Sitzung am 29.07.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB auf Grundlage eines Flyers mit Beschreibung der beiden Varianten durchzuführen.
Variante 1 baut auf der bestehenden Situation auf mit Erhalt der Buswendeschleife im Westen. Das Plangebiet würde sich aufteilen in einen ÖPNV-Bereich im Westen, ein Parkhaus mit ergänzenden Gewerbenutzungen im Osten sowie Wohn- und Gewerbeeinheiten südlich der Bahnhofstraße.
Variante 2 ordnet die Bereiche ganz neu an. Der ÖPNV-Bereich soll hier in den östlichen Teil der Bahnhofstraße verlagert werden. Östlich der neuen Unterführung soll ein neuer Knotenpunkt mit Parkhaus und Busbahnhof entstehen, der den Verkehr bereits am Eingang des Plangebiets aufnehmen soll. Im Westen des Plangebiets sind Gewerbegebäude, südlich der Bahnhofstraße aufgelockerte Gebäude für Gewerbe und Wohnen vorgesehen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis 11.10.2021 zur beabsichtigten Planung und den im Flyer beschriebenen Varianten Stellung zu nehmen.
Da beide Planungsvarianten keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, wird die Verwaltung der Gemeinde Poing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden. Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.