Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage Rieder Feld Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Marktgemeinderates, 10.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 10.10.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 10.10.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5
Nicht sichtbar

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
vorberatend
04.07.2024
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
10.10.2024
5

Die IsarGreen GmbH hat mit Schreiben vom 05.06.2024 mitgeteilt, dass auf einigen im Bereich Rieder Feld liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant ist. Es wird die Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt.
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die sich im Eigentum einer Privatperson befinden, sollen gepachtet werden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass auch zwei schmale Grundstücksstreifen des Marktes im evtl. Planungsgebiet liegen. Hierbei handelt es sich anscheinend um Wegeflächen, von der eine in der Natur nicht mehr vorhanden ist. Die andere Wegefläche ist kaum erkennbar und wird offensichtlich fast nicht mehr befahren. Für die gemeindeeigenen Wegeflächen Flurnummern 667/2 und 676 ist im Falle einer Überplanung eine privatrechtliche Regelung zu treffen.

Der Haupt- und Bauausschuss befasste sich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 04.07.2024 mit dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Den Beschlussvorschlag, der eine Empfehlung an den Marktgemeinderat betreffend die Überplanung der im Schreiben vom 05.06.2024 genannten Grundstücke enthielt, wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Die Energieagentur Ebersberg-München GmbH und die ENIANO GmbH haben im Jahr 2022 für den Landkreis Ebersberg dargestellt, welche Flächen potentiell für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Dabei sind die Kriterien der EEG-Kulisse als Grundlage verwendet worden (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz). Ein Teil der im Antrag vom 05.06.2024 genannten Grundstücke liegt im Bereich der vorgenannten Kulisse.
Der E-Mail der IsarGreen GmbH vom 10.07.2024, die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, kann entnommen werden, dass Flächen, die nicht als grundsätzlich geeignet gekennzeichnet sind, nicht unbedingt von einer Photovoltaiknutzung auszuschließen sind.

Die IsarGreen GmbH hat nach der Behandlung des Antrags in der Sitzung am 04.07.2024 mitgeteilt, dass die im Schreiben vom 05.06.2024 genannten Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aus mehreren Gründen geeignet erscheinen. Die Flächen sind kaum einsehbar, sie liegen außerhalb schützenswerter Gebiete (Naturschutz, Landschaftsschutz usw.). Die Flächen würden ökologisch aufgewertet (magere Blühwiese, Artenspektrum usw.). Eine Doppelnutzung mit Schafbeweidung könnte erfolgen. Zusätzlich ist eine PV-Anlage in unmittelbarer Nähe (Auhofen, Anzing) geplant. Die zu verlegenden Leitungen könnten für beide Anlagen genutzt werden. Für die PV-Anlage Anzing bestehende Kooperationen könnten im Falle der Überplanung der Flächen im Bereich Rieder Feld erweitert werden.

Für den Fall, dass der Markt das Vorhaben unterstützen möchte, sind eine Änderung des Flächennutzungsplans und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im so genannten regulären Verfahren aufzustellen. Das bedeutet, dass neben anderem eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung anzufertigen ist, die die notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen festlegt. In dem aufzustellenden Bebauungsplan sind zusätzlich zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft konkret zu benennen und festzusetzen.

Die IsarGreen GmbH würde die Planfertiger für die Bauleitpläne sowie die Erstellung ggf. erforderlicher Fachgutachten selbst auf eigene Rechnung beauftragen. Inhalte eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrags werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

Beschluss

1.
Der Antrag der IsarGreen GmbH vom 05.06.2024 auf Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich Rieder Feld wird unterstützt. Es besteht ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für eine Überplanung mehrerer landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Parallel zu dem mit Beschluss vom 10.10.2024 eingeleiteten Verfahren zur Aufstellung einer 25. Änderung des Flächennutzungsplans wird für das Gebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich Rieder Feld“ der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 40 aufgestellt.

2.
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage sowie die Festsetzung einer Wegefläche für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Spaziergänger und Radfahrer zwischen dem Habererweg und der Bebauung Ried.

3.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 657, 658, 673, 674, 675, 677 und 678 sowie Teilflächen der Wegeflächen Fl.Nrn. 667/2 und 676, Gemarkung Markt Schwaben.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 668, 672 und 680,
im Osten: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 654, 656, 659, 667 und 668,
im Süden: von der Gemeindegrenze Anzing/Markt Schwaben und den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 654, 656 und 659 und
im Westen: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 679, 680 und 682.

4.
Die Beauftragung eines Architekturbüros mit der Tätigkeit als Planfertiger und ggf. eines Landschaftsarchitekturbüros mit der Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eines Umweltberichts obliegt den Planungsbegünstigten. Die Beauftragung hat in Abstimmung der Verwaltung des Marktes, Sachgebiet Planen und Bauen, zu erfolgen.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Datenstand vom 20.11.2024 08:51 Uhr