Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening Bebauungsplan "Gewerbegebiet Landsham V" Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 23.01.2025 ö 8

Sachvortrag

Die Gemeinde Pliening möchte im Ortsteil Landsham im westlichen Gemeindegebiet ihre bestehenden Gewerbeflächen erweitern und beschloss am 30.06.2005 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Landsham V“ und am 28.07.2016 die Erweiterung des vorgesehenen Geltungsbereichs.

Das Plangebiet befindet sich westlich von Landsham, südlich der Kirchheimer Straße (St 2082) und wurde bisher größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Es grenzt im Osten an die bestehenden Gewerbebetriebe der Gewerbestraße und umfasst ca. 5 ha. 
Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich bereits eine gewerbliche Nutzung vor.

Im Plangebiet sollen sowohl für kleinere als auch für größere Betriebe unterschiedlich große Bauflächen angeboten werden können. Das Planungsgebiet ist so konzipiert, dass entlang einer neu anzulegenden Erschließungsstraße beiderseitig angeordnet Gewerbeflächen ausgewiesen werden. In den neuen Gewerbeflächen soll der Charakter der benachbarten Gewerbebebauung fortgesetzt werden. Auch soll bestehenden benachbarten Betrieben eine Erweiterungsmöglichkeit auf den neuen Flächen angeboten werden. 

Ziel des Bebauungsplans ist es, die klassische gewerbliche Nutzung zu erhalten und zu fördern.

Nicht zugelassen werden sollen

  • Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche
  • Eigenständige Lagerplätze für Schrott, Heizmaterial, Baumaterial, Abfälle oder Autowracks
  • Eigenständige KFZ-Abstellplätze mit mehr als 1.000 m² Fläche
  • Tankstellen
  • Vergnügungsstätten  

Die Anbindung der neuen Gewerbeflächen erfolgt von Norden über die Kirchheimer Straße, von Süden über die den Gangsteig sowie über die neue, von Nord nach Süd verlaufende Erschließungsstraße.  

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 23.01.2025 zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. 
Da der vorgesehene Bebauungsplan keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Datenstand vom 10.03.2025 17:08 Uhr