Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines freistehenden Container-Foyers mit Verbindungsdach zu einer bestehenden Theaterhalle, sowie Einbau einer Technikempore und Nutzungsänderung des Technikraums im Obergeschoss in einen Lagerraum; Münterstraße 5, Fl.Nr. 329/10 Beratung und Beschlussfasssung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 03.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 03.04.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

  • Bisheriger Beschluss: Auf lfd. Nr. 2.2 der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 14.05.2019 wird verwiesen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 52 Burgerfeld – Teilbebauungsplan Burgerfeld I“.
Geplant ist die Errichtung eines freistehenden Container-Foyers mit Verbindungsdach zu einer bestehenden Theaterhalle, sowie Einbau einer Technikempore und Nutzungsänderung des Technikraums im Obergeschoß in einen Lagerraum. Zuletzt war Die Errichtung eines Foyeranbaus an die bestehende Theaterhalle genehmigt. Diese wurde damals aus Kostengründen nicht realisiert. 

Folgende Befreiungen werden benötigt:
  • Befreiung von der Einhaltung der Baugrenze; Für eine Fläche im Südwesten von 4,29 m x 10,025 m und im Südosten von 2,725 m x 6,26 m im Bereich Ecke Burgerfeldstraße / Münterstraße auf der ein Teil des Containerbaus steht.
Begründung: 
  1. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt
  2. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, da somit der Vorbereich architektonisch mit einer optisch schönen Holzfassade gefasst wird.
  3. Da der Gehweg dadurch nicht beeinträchtigt wird, führt es auch nicht zum Nachteil nachbarlicher Interessen und öffentlicher Belange.
  4. Der Flächenbedarf des Foyerraums für Aufführungen in der geplanten Größe, ist eine betriebliche Notwendigkeit und soll nicht verringert werden und kommt der Bevölkerung zu Gute. 

  • Befreiung von der von der Festsetzung des Bebeauungsplans – Burgerfeld – zur Forderung für die Richtzahlen für die Berchnung der Stellplätze nach der Stellplatzsatzung Markt Schwaben vom 19.09.2024: hier: Nr. 4 Versammlungsstätten – 4.1 Versammlungsstätten (z.B. Theater, Konzerthäuser) – 1 Stpl. je 5 Sitzplätze Antrag auf Reduzierung der geforderten Stellplätze von 55 Stpl. für 273 Sitzplätze (273 / 5 =55) auf die vorhandenen 16 Stpl. 



Begründung: 
  1. Es hat noch niemals Beschwerden wegen eines Engpasses an Parkplätzen gegeben
  2. Viele Besucher kommen aus Markt Schwaben zu Fuß, Fahrrad oder mit dem Zug + Fahrrad
  3. Die Seltenheit der Ereignisse (20-30 öffentlichen Veranstaltungen im Jahr)
  4. Die Vorstellungen finden überwiegend in den Abendstunden statt
  5. Parkplätze im Strassenraum: die Bewohner verfügen über eine Stpl. in der Tiefgarage
  6. In den Abendstunden gibt es eine Fülle von freien Parkplätzen, da die meisten von Berufstätigen verwendet werden.

Dazu stehen folgende Parkmöglichkeiten zur Verfügung:
Westl. der Bahn:
  • Parkhaus (324 Stpl -24 Std) kostenlos
  • Park&Ride 1
  • Parkplatz Bahnho Markt Schwaben – Münterstr. 
Östl. der Bahn:
  • In der Bahnhofstraße, incl. Parkdeck
  • Park & Ride 2
  • Kiesplatz der Bundesbahn- Nähe Geltingerstr. 
Des Weiteren dient der Erhalt des Theatervereins dem Wohle der Allgemeinheit. 
Die Befreiung/Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Die Durchführung des B-Plans würde zu einer unmäßigen Härte führen (finanziell und nicht durchführbar). Ein Mehr an Stellplätzen bringt Nachbarn und Öffentlichkeit keinen Vorteil. 

Datenstand vom 01.04.2025 14:54 Uhr