Antrag auf Baumfällung Staudhamer Straße 21, Fl.Nr. 1276/9 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 03.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 03.04.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Für das Grundstück Staudhamer Straße 21 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Baumfällung vor. Das genannte Grundstück liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Baumschutzverordnung. 

Es sollen eine Kiefer und eine Fichte gefällt werden, die einen größeren Stammumfang als 149 cm aufweisen. Der Antragsteller weigerte sich eine unter anderem aus Kostengründen eine fachliche Stellungnahme vorzulegen. 
Er teilte uns folgendes mit:
Beide Bäume mussten vor einigen Jahren aufgrund von Sturmschäden bereits gekappt werden. Beide Bäume stehen alleine da und sind 100 % dem Wind ausgesetzt. Vor einigen Jahren hat uns ein Sturm beide Baumwipfeln heruntergerissen und auch das Dach unseres Gartenhauses beschädigt. Daraufhin erfolgte die Kappung. Mittlerweile sind beide Bäume jedoch wieder gewachsen und die Gefahr bei einem der nächsten Stürme ist somit wiedergegeben. 
Beide Bäume sind über 60 Jahre alt. Von einem gesunden Baum kann man hier sicherlich nicht mehr sprechen. Ich plane meinen Garten komplett neu zu gestalten. Ich habe einen Architekten und einen professionellen Landschaftsgärtner. 

Die Planung liegt als Anlage bei. Es ist auch ein unterschriebenes Schreiben der umliegenden Nachbarn mit einer Befürwortung der Fällung bei uns eingegangen. Folgende Argumente wurden vorgebracht: 
  • Schattenwurf: Als nördliche Nachbar werden unsere Gärten auf Grund der ca. 20 Meter hohen Bäume beschattet. Der Schatten erschreckt sich über die Gärten der Hausnummern 23, 25 und 27
  • Beeinträchtigung der PV Anlage: Die Bäume wurden bereits vor ca. 7 Jahren aufgrund von Sturmschäden gekürzt. Mittlerweile beschatten die Bäume wieder unsere PV Anlage. Dies bewirkt eine Reduzierung des Stromertrags.
  • Sturmgefahr: Die Sturmgefahr ist nicht unerheblich. Die große Fichte im Anwesen Staudhamer Str. 23 wurde bei einem Sturm vor 4 Jahren gekappt. Die ca. 7 Meter lange Spitze bohrte sich ca. 1 m in den Boden. Es wurde dadurch ein Glasgewächshaus zerstört und musste abgerissen werden. Ein entsprechender Sturmbruch kann sich jederzeit auch bei Bäumen auf dem Grundstück der Hausnummer 21 ereignen. 

Die Verwaltung konnte sich den fachlichen Rat von Herrn Ferres (Unteren Naturschutzbehörde) sichern. Im Rahmen eines Ortstermins teilte uns Herr Ferres folgendes mit: 
Wie ich feststellen konnte, stimmen die Angaben aus der Mail von Herrn Kapp. Beiden Bäumen fehlen bereits die Spitzen und die Kronen haben viel Totholz. Augenscheinlich (ohne eingehende Untersuchung) sind die Bäume vital, jedoch auf Grund der Größe im Verhältnis zum Garten eigentlich zu groß. Der gesamte Garten wird von den beiden Bäumen dominiert (unter anderem durch massive Beschattung und viele oberirdische Wurzeln) und eine vernünftige Umgestaltung ist so nicht möglich. 

In Anbetracht des Umstandes, dass wir mit Nadelbäumen im urbanen Umfeld durch die Klimaveränderungen immer mehr Probleme bekommen sehe ich hier keine gute Langzeitprognose.

Meine Empfehlung im konkreten Fall wäre deshalb dem Fällantrag zuzustimmen und im Rahmen der Neuanlage des Gartens anstelle der vier eingezeichneten Bäume (Ginko, Atlazeder, Kiefer) zwei Laubbäume 2. Wuchsordnung nach zu pflanzen.  Diese sollten mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Dem Planer wird generell empfohlen die Bäume mit realistischen Kronendurchmessern von mind. 6 - 7 m einzuzeichnen, um die Bäume besser platzieren zu können und Nachbarschaftsstreitigkeiten in der Zukunft zu verhindern. Folgende Bäume wären geeignet: 
  • Eschen-Ahorn (Acer negundo)
  • Baumhasel (Corylus colurna)
  • Blumen-Esche (Fraxinus ornus)
  • Mehlbeere (Sorbus aria)
  • Vogelbeere (Sorbus aucuparia)
  • Thüringische Mehlbeere (Sorbus thuringiaca 

Datenstand vom 01.04.2025 14:54 Uhr