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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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12.07.2016
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1
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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09.05.2017
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6
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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10.04.2025
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Mit Schreiben vom 04.03.2025 der Regierung von Oberbayern wird der Markt Markt Schwaben nochmals am Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben „Netzergänzende Maßnahme (NeM) 07 Markt Schwaben - Neubau Außenbahnsteig Gleis 5 und Rückbau Bahnübergang in km 22,109 „Haus" und in km 0,985 „Feichten" mit Neubau eines Ersatzweges in Markt Schwaben; Bahn-km 20,660 bis Bahn-km 22,180 der Strecke
5600 München-Simbach und Bahn-km -0,42 bis Bahn-km 1,07 der Strecke 5601 München-
Treuchtlingen, 1. Tektur" beteiligt. Es handelt sich hier um eine partielle Beteiligung gemäß § 73 Abs. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Die Regierung von Oberbayern weist daraufhin, dass sich Einwendungen/Stellungnahmen nur auf die im Rahmen der 1. Tektur erfolgten Änderungen der Planunterlagen beziehen dürfen. Diese sind blau dargestellt. Einwendungen/Stellungnahmen die bereits im Ausgangsverfahren vorgebracht wurden (Schreiben des Marktes vom 10.05.2017) bleiben bestehen.
Die Einwendungen des Marktes Markt Schwaben vom 10.05.2017 als auch die Erwiderungen seitens der Vorhabenträgerin vom 26.09.2017 sind dem Schreiben der Regierung von Obb. vom 04.03.2025 beigefügt.
Die ursprünglich eingeräumte Frist für Einwendungen und Stellungnahmen endete bereits am 24.03.2025, wurde aber seitens der Regierung auf Antrag des Marktes bis 15.04.2025 verlängert.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind sehr umfangreich. Es wird deshalb darauf verzichtet, diese komplett der Sitzungsladung beizufügen.
Folgende Unterlagen liegen der Einladung bei:
- Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 04.03.2025
- Schreiben des Marktes vom 10.05.2017 mit den vorgebrachten Anregungen
- Stellungnahme der Vorhabenträgerin zu den vorgebrachten Anregungen des Marktes vom 26.09.2017
- Erläuterungsbericht zur netzergänzenden Maßnahme (NeM) 07 Bahnhof Markt Schwaben – Neubau Außenbahnsteig Gleis 5 und Auflassung Bahnübergänge „Haus“ und „Feichten“
Alle von der Regierung von Oberbayern zur Verfügung gestellten Unterlagen liegen dem Markt in digitaler Form vor und können im Rathaus eingesehen werden.
Die Stellungnahme der Vorhabenträgerin vom 26.09.2017 zu den Anregungen des Marktes Markt Schwaben vom 10.05.2017 zeigt, dass
- in Bezug auf den Lärmschutz keine weitergehenden Schutzmaßnahmen als die bereits in der Planung vorgesehenen nach Ansicht der Vorhabenträgerin ausreichend sind. Sollten sich doch Lärmauswirkungen zeigen, wird eine Ansprechstelle genannt, an die sich Betroffene wenden können. Außerdem wird Anspruch auf Entschädigung in Aussicht gestellt, sofern die fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle überschritten wird (Äußerung zu Punkt 1 der Stellungnahme)
- in Bezug auf den Erhalt der beiden Bahnübergänge „Haus“ und „Feichten“ aus finanzieller und sicherheitstechnischer Sicht keine Möglichkeit gesehen wird, diese zu erhalten (Äußerung zu Punkt 2 der Stellungnahme)
- der Bau von Unterführungen aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen ist. Aus Sicht der Vorhabenträgerin besteht die Möglichkeit einer separaten Kreuzungsvereinbarung zum Bau von 2 Personenunterführungen (Äußerung zu Punkt 3 der Stellungnahme).