Antrag auf Bauvorbescheid Neubau eines Doppelhauses (Variante 1), Neubau eines Mehrfamilienhauses (Variante 2) Finsinger Straße 30, Fl.Nr. 1125 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Es ist geplant das bestehende Wohnhaus abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. 

Dem Antrag auf Bauvorbescheid liegt folgende Fragestellung vor:

Variante 1 – Neubau eines Doppelhauses:

Ist der Neubau eines Doppelhauses wie im Lageplan und Schnitt Variante 1 dargestellt mit einer Grundfläche von 154 m², einer Wandhöhe von 6,00 m und einer Firsthöhe von 9,85 m planungsrechtlich zulässig?

Stellungnahme Sachgebiet Planen und Bauen:

Das Grundstück befindet sich im allgemeinen Wohngebiet und hat eine Größe von 620 m². Bei einer Bebauung mit einer Grundfläche von 154 m² würde sich eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und bei Bebauung mit Erdgeschoss + 1 Vollgeschoss eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 ergeben. Gemäß § 17 Baunutzungsverordnung wird als Orientierungswert für Obergrenzen im allgemeinen Wohngebiet eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,2 angegeben. 
In der Umgebungsbebauung sind Gebäude mit einer Firsthöhe von über 10 m vorhanden. Das Bauvorhaben würde sich gemäß Art. 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. 

Variante 2 – Neubau eines Mehrfamilienhauses:

Ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses wie im Lageplan und Schnitt Variante 2 dargestellt mit einer Grundfläche von 192 m², einer Wandhöhe von 6,00 m und einer Fristhöhe von 10,20 m planungsrechtlich zulässig?

Stellungnahme Sachgebiet Planen und Bauen:

Bei einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 192 m² würde sich eine Grundflächenzahl von 0,31 und bei einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen (E + 1) eine Geschossflächenzahl von 0,62 ergeben. Das Gebäude würde sich, wie unter Variante 1 beschrieben, gemäß Art. 34 Abs. 1 BauGB einfügen. 

Die bei dieser Variante geplante Errichtung von Duplex-Garagen wird jedoch als keine gute Lösung angesehen. Im Bauantragsverfahren sollte eine andere Anordnung der erforderlichen Stellplätze / Garagen angestrebt werden. 

Hinweis der Verwaltung:

Beim Antrag auf Bauvorbescheid wird nur auf die Fragestellung eingegangen. Im Bauantragsverfahren ist die Einhaltung der Festsetzungen der gemeindlichen Satzungen / Verordnung zu prüfen.

Beschluss 1

Zum Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für den Neubau eines Doppelhauses (Variante 1) auf dem Grundstück Finsinger Straße 30, Fl.Nr. 1125 wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zum Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (Variante 2) auf dem Grundstück Finsinger Straße 30, Fl.Nr. 1125 wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. 

Im Bauantragsverfahren soll die Anordnung der erforderlichen Stellplätze / Garagen überarbeitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.01.2025 12:14 Uhr