Bauleitplanung Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) für das Gebiet Feichten Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 20.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Für den nordöstlichen Bereich des Gebiets Feichten liegt dem Markt ein Antrag auf Erlass einer Klarstellungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch vor (Antrag vom 06.02.2023).

Im Zuge der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Baugesuchen für das genannte Gebiet ist eine Klarstellung der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich zweckmäßig. Der Erlass einer entsprechenden Satzung ist zu empfehlen.
Bei einer Klarstellungssatzung handelt es sich um kein eigentliches Planungsinstrument. Eine solche Satzung löst kein unmittelbares Baurecht aus, sondern legt lediglich fest, in welchen Bereichen die Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage des § 34 oder des § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Sie entlastet die Baugenehmigungsbehörde in der Weise, dass Schwierigkeiten bei der Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs ausgeräumt sind, was für die Zulässigkeitsprüfung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid oder Baugenehmigung von großer Bedeutung ist. Dem Markt steht bei dieser Abgrenzung kein Beurteilungsspielraum zu.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist im Verfahren zum Erlass einer Klarstellungssatzung nicht vorgesehen, der Satzungsbeschluss ist lediglich nach Ausfertigung der Satzung öffentlich bekanntzumachen.

Nachdem der, dem Antrag vom 06.02.2023 beigefügte Lageplan die Abgrenzungslinie eher großzügig darstellt und eine im Außenbereich liegende Teilfläche miteinbezieht, ist eine veränderte Darstellung (reduzierter Bereich) aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen (vgl. Satzungsentwurf). Dem Antragsteller ist in einem am 13.03.2023 im Rathaus geführten Gespräch erläutert worden, dass die den Innen- vom Außenbereich abgrenzende Linie in der Satzung etwas anders zu ziehen ist als im Antrag dargestellt.

Beschluss

Der Ausschuss hält es für zweckmäßig im nordöstlichen Bereich des Gebiets Feichten die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich klarzustellen.
Daher ergeht folgende
Beschlussempfehlung an den Marktgemeinderat:

Für den, im Zusammenhang bebauten Bereich Feichten östlich der Staudhamer Straße wird die Klarstellungssatzung des Marktes Markt Schwaben nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch in der Fassung, wie sie dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt ist, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 17:34 Uhr