Antrag auf isolierte Befreiung für die Fällung von zwei Birken; hier: Ersatzpflanzung mit Sträuchern anstatt Bäumen an der Ebersberger Straße / Gräfin-Richlind-Weg, Fl.Nr. 2166 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 13.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Auf den Beschluss der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 02.12.2021 wird verwiesen. 
In dieser Sitzung wurde zu dem oben genannten Antrag der Beschluss gefasst, für die Fällung der Birken die Genehmigung zu erteilen. Dem Verzicht auf eine Ersatzpflanzung wurde nicht stattgegeben. Beschlossen wurde, dass eine Ersatzbepflanzung an anderer geeigneter Stelle nach Rücksprache mit dem Sachgebiet Planen und Bauen zu erfolgen hat. 

Nach Rücksprache mit dem Sachgebiet Natur und Umwelt sowie dem gemeindlichen Bauhofleiter ist im Ergebnis festzustellen, dass es dem Markt Markt Schwaben nicht möglich ist, eine entsprechende Fläche für eine Ersatzpflanzung zur Verfügung zu stellen. Ausgleichsflächen kommen aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht in Betracht. Diese sind größtenteils von Bäumen frei zu halten (gesonderte Richtlinien).

Laut Angaben des Antragstellers besteht keine Möglichkeit auf einem Grundstück der betroffenen Eigentümergemeinschaft eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen vorzunehmen. 

Von Seiten des Landratsamts Ebersberg, Herrn Käsbauer, dem von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Baumpfleger sowie dem gemeindlichen Sachgebiet Natur und Umwelt wird von einer Ersatzpflanzung mit Bäumen an gleicher Stelle aufgrund fehlenden Lebensraums abgeraten. 

Eine Ersatzpflanzung mit Birken, die nicht zu den bienenfreundlichen Pflanzen gehören (kein Trachtwert für Bienen – Windbestäubung), soll nicht mehr erfolgen. Stattdessen empfiehlt der Markt eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle mit Sträuchern entsprechend der im Bebauungsplan Nr. 68 „Zettlerwiese“ und Ziffer 9. G) Pflanzliste, die auch als sehr bienenfreundlich anzusehen sind.

Beschluss

Als Ersatzpflanzung werden 2 kleinkronige Bäume (z.B. Feldahorn, Wildbirne oder Baumhasel) (Fl.Nr. 2166) genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2022 17:06 Uhr