Änderung des Bebauungsplanes "Freiweidach" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 49 an der Burgstraße - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Dem Gemeinderat Marquartstein wurde die Stellungnahme des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Traunstein, vom 19.01.16, eingegangen am 26.01.16, nachfolgend zur Kenntnis gebracht: Aus forstfachlicher Sicht kann der Planung zugestimmt werden, sofern auf Dauer sichergestellt wird, dass potentielle Gefährdungen der Bewohner entweder durch bauliche Maßnahmen oder durch rechtzeige waldbauliche Eingriffe in den Waldbestand ausgeschlossen werden können. Zur Minimierung der Gefahren, die vom Wald auf das Gebäude und darin wohnender Menschen ausgehen können, wird ein Abstand zwischen Wald und Gebäude von mindestens 25 Meter dringen empfohlen.
Letzteres würde eine weitere Bebauung ausschließen. Die potentielle Gefährdung von Bewohnern ist deshalb durch bauliche Maßnahmen auszuschließen, bspw. durch einen einsturzsicheren Dachstuhl. Diese Maßgabe wurde in der ergänzten Planung in der Fassung vom 01.03.16 mit aufgenommen.
Dem Gemeinderat Marquartstein wurde daraufhin die Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 18.02.16 zur Kenntnis gebracht, Einwände wurden nicht erhoben.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Architekturbüro Jahn + Riefer, Prien, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Freiweidach“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 49 in der Fassung vom 01.03.16 samt Begründung als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2016 08:34 Uhr