Änderungen zum Straßenausbaubeitragsrecht im Kommunalabgabengesetz - Entscheidung über das Beitragssystem zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vor Ausarbeitung einer Satzung.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung am 30.03.2015 beschlossen aufgrund der rechtlichen Verpflichtung zum Erhalt der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit eine Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen, Wege und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung – ABS) zu erlassen. Für die Ausarbeitung der Satzung ist eine Entscheidung über das Beitragssystem erforderlich. Der Gemeinderat wurde umfassend über die Vor- und Nachteile der beiden möglichen Beitragssysteme zum Ausbaubeitragsrecht, den Einmalbeitrag und die wiederkehrenden Beiträge informiert.
Der Gemeinderat setzt auch im Straßenausbau auf das Prinzip der Solidargemeinschaft und legt für die zukünftige Straßenausbaubeitragssatzung das Beitragssystem der wiederkehrenden Beiträge im Sinne der erfolgten Änderung des KAG 2016 fest. Es soll nur eine Abrechnungseinheit mit den zentralen Ortsteilen eingerichtet werden.
Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfs beauftragt, dieser ist abschließend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7
Datenstand vom 15.11.2016 11:03 Uhr