Änderung des Bebauungsplanes "Pettendorf" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1744/1 gemäß § 13 BauGB - Behandlung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, vom 14.10.16, und der Unteren Bauaufsichtsbehörde, vom 11.11.16 inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Einwände wurden nicht erhoben. Die Hinweise der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurden in die überarbeitete Planung in der Fassung vom 01.12.16 eingearbeitet.  
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Architekturbüro Memminger, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Pettendorf“ für die Grundstücke Fl.-Nr. 1744, T. a. 1744/1 u. 1779 (Moritz) in der Fassung vom 01.12.16 samt Begründung als Satzung.

Gemeinderätin Memminger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 17:34 Uhr