Bauvoranfrage auf Aufstockung des Dachstuhls mit Errichtung eines Quergiebels am Anwesen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 419/3 im Niedernfelser Weg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö 2

Beschluss

Gemeinderätin Entfellner-Häusler persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Entfellner-Häusler nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat dieser Bauvoranfrage in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Zunächst ist eine Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB mit folgenden Prämissen erforderlich:
  1. Max. seitliche Wandhöhe von 6,40 m (OKF – OK Dachhaut).
  2. Das Gelände ist im Norden etwas anzuböschen, um den Vorgaben des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ zu entsprechen (der Erdgeschossfußboden darf nicht höher als 50 cm über dem anschließenden Gelände liegen - Ziff. 16 der weiteren Festsetzungen).  
  3. Max. Dachneigung 28°.
  4. Quergiebel ist aus der Traufe zu entwickeln, Länge max. 1/3 der Dachlänge, mind. 50 cm abgesetzt vom Hauptfirst.
  5. Für die Beanspruchung der Abstandsfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 417 ist zwingend eine Zustimmung des Nachbarn zur Änderungsplanung erforderlich (später bei Einreichung des Bauantrages auch eine Abstandsflächenübernahmeerklärung).      
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2020 10:43 Uhr