Antrag zur Nutzungsänderung von Kellerräumen zu einer Wohnung im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 341/5 an der Staudacher Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat dieser Nutzungsänderung samt Abweichungsantrag bezüglich der Nichteinhaltung der lichten Raumhöhe des Kellers zur Wohnraumnutzung  für dieses Gebäude der Gebäudeklasse 3 zu.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2020 10:37 Uhr