Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 419/3 am Niedernfelser Weg gemäß § 13 BauGB - Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderätin Entfellner-Häusler persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Entfellner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 419/3 (Ramm) gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Entfellner, Marquartstein, vom 03.12.2019 zu ändern.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 10.03.2020 10:37 Uhr