Bauvoranfrage auf Abbruch und Neubau des Anwesens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 377 an der Loitshauser Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen beschließt der Gemeinderat der vorgelegten Bauvoranfrage nicht zuzustimmen. Zunächst ist eine Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB mit folgenden Eckdaten durchzuführen:
  • GFZ max. 0,45.
  • Seitliche Wandhöhe max. 6,40 m.
  • Das Maß der Oberkannte Fertigfußboden ist in m über NN anzugeben unter Beachtung der Ziff. 16 der weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ (Erdgeschossfußboden darf nicht höher als 0,50 m über dem anschließenden Gelände liegen).
  • Dachneigung max. 25°.
  • Festsetzung von Stellplätzen/Garagen gemäß der Stellplatzverordnung der Gemeinde Marquartstein (Wohneinheit [WE] >75m² / pro WE 2 Stellplätze + 10% f. Besucher = 5 Stellplätze).
  • Beachtung der Spartenpläne für Wasser und Abwasser (keine Überbauung).  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2020 14:54 Uhr