Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 378/9 am Glasererweg gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 378/9 am Glasererweg gemäß dem Änderungsplan der Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung im Institut für ökologische Forschung, Etting-Polling, Frau Prof. Dr. Ulrike Pröbstl-Haider, in der überarbeiteten Fassung vom 16.11.2020 samt Begründung zu ändern.
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Bis zum Satzungsbeschluss ist eine Grunddienstbarkeit hinsichtlich des Ausschlusses von Zweitwohnungen für das gesamte ursprüngliche Grundstück Fl.-Nr. 378/9, sowie eine Grunddienstbarkeit hinsichtlich Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht zugunsten des neu zu bildenden westlichen Teilgrundstücks aus Grundstück  Fl.-Nr. 378/9 zu bestellen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.01.2021 13:04 Uhr