Bauantrag von Herrn Franz Aigner auf Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt und Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/23 in der Windeckstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö 5

Beschluss

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Aigner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO nicht möglich.
Die Gemeinde erklärt gemäß Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, der Antrag hierfür wurde seitens des Antragstellers bereits gestellt.

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen nimmt der Gemeinderat wie folgt zu den Befreiungsanträgen Stellung:

  1. Baufenster
Die Überschreitung des Baufensters um 35,3 % liegt in einem vertretbaren Bereich und kann seitens der Gemeinde befreit werden.

  1. Private Grünfläche
Dem betrieblichen Ablauf des Unternehmens geschuldet benötigt der Betrieb große Verkehrsflächen für Schleppkurven und Rangierflächen. Der Antragsteller hat im vorgelegten Plan die größtmögliche, mit einem reibungslosen Betriebsablauf vereinbare Grünfläche auf dem Grundstück dargestellt. Der Grundgedanke des grün umrandeten Grundstücks wird im Allgemeinen beibehalten. Die größere Breite der Zufahrt wird ebenso mit der entsprechenden Schleppkurve beim Ein- und Ausfahren begründet.
Einer Abweichung der geforderten privaten Grünflächen kann daher zugestimmt werden.
Die Bepflanzung der Grünflächen ist in Anlehnung an die Festsetzungen im Bebauungsplan mit der Unteren Naturschutzbehörde in einem detaillierten Grünordnungsplan abzustimmen.

  1. Nebenanlage
Das Palettenlager wurde weitestgehend aus den ursprünglichen Grünflächen herausgezogen. Damit ist eine ausreichende Hintergrünung und somit verringerte Ansicht vom Achendamm aus gesehen möglich. Das Lager dient den betrieblichen Abläufen des Betriebes. Eine logistisch sinnvolle Unterbringung des Lagers innerhalb des Baufensters scheint nicht möglich. Eine schädliche Wirkung für das Gebiet ist durch dieses Lager nicht zu erwarten. Einer Befreiung von der Festsetzung zu den Nebenanlagen kann daher zugestimmt werden.

  1. Fassadengestaltung
Im November wurde dem Ausschuss anthrazitfarbene Metall-Muster der geplanten Fassadengestaltung vorgelegt. Die Ausführung in Sandwich-Fertigteilen entspricht heutigen Standards, die unter energetischen (Dämmung) und brandschutzrechtlichen Anforderungen einer wirtschaftlichen Lösung entsprechen. Die Ansichten zum Achendamm sowie zur Straße hin werden durch Tore unterbrochen. Das vorgelegte Muster entspricht grundsätzlich nicht den ortsplanerischen Anforderungen. Sofern die angedeuteten Holzpaneele den überwiegenden Teil der Fassade ausmachen und dadurch wirksam von der Metallansicht ablenken, kann der Ausführung in Sandwich-Paneelen zugestimmt werden. Diese Befreiung scheint zudem als vertretbar, da die Parzelle in zweiter Reihe zur Ortsdurchfahrt, und somit nur bedingt sichtbar liegt.

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben samt Befreiungsanträgen sein Einverständnis zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2021 09:05 Uhr