Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage im Baukörper auf dem Grundstück Fl.-Nr. 490/6 im Ortsteil Streunthal.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der Unterschreitung des Dachüberstandes in einem Teilbereich des nördlichen Daches sowie der Überschreitung der lichten Raumhöhe im Obergeschoss wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Streunthal“ ebenfalls zugestimmt. Aufgrund der Nähe zu einem Wald befindet sich das Bauvorhaben innerhalb der Baumfallzone; dies ist durch eine entsprechende Gebäudestatik zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit des Pflasters bei Stellplätzen, Zufahrt und Terrasse sollte das Datenblatt des Pflasters hierzu Bestandteil der Baugenehmigung werden.

Namentliche Nennung gem. Art 54 Abs. 1 Satz 3 GO: Zweite Bürgermeisterin Kraus stimmte gegen diesen Beschluss.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Datenstand vom 24.02.2021 15:02 Uhr