Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 380/2 an der Pettendorfer Straße gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat Marquartstein wurde der vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, erarbeitete Änderungsplan zum Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 380/2 an der Pettendorfer Straße inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden keine Einwände vorgebracht. Im Rahmen der Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden keine Einwände vorgebracht und Empfehlungen berücksichtigt. 
Der Gemeinderat Marquartstein billigt daraufhin aufgrund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan in der Fassung vom 28.08.2021 samt Begründung. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 09:36 Uhr