Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.-Nr. 385/3 und 385/8 an der St.-Andräer-Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Bauvoranfrage beschließt der Gemeinderat der Bauvoranfrage grundsätzlich zuzustimmen, jedoch ist zunächst eine entsprechende Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB durchzuführen und durch einen geeigneten Planer bei der Gemeinde einzureichen. Hinsichtlich der Kosten für Wasseranschlüsse bzw. evtl. weiteren Abwasseranschluss auf öffentlichem Grund ist zur Übernahme durch die Bauwerber eine Vereinbarung abzuschließen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 13:50 Uhr