Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" bezüglich des Grundstückes Fl.-Nr. 5/1 - weiteres Vorgehen nach Vorliegen Stellungnahme Untere Bauaufsichtsbehörde.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Kenntnis des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses den zeichnerischen Vorschlag von Gemeinderat Hell entsprechend der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde in die Bauleitplanung einzuarbeiten. Die seitliche Wandhöhe wird mit 5,80 m festgesetzt. Die gestalterischen Vorgaben gemäß der vorgenannten Stellungnahme sind für das Gebäude entsprechend textlich aufzunehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2022 08:13 Uhr