Skateranlage - Beratung über weitere Vorgehensweise hinsichtlich Lärmbelastung der Anwohner und mögliche Abhilfemaßnahmen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Gemeinderat wurde ausführlich die Situation zum Skaterpark geschildert. Nach Abwägung der möglichen Alternativen - Schallschutzmaßnahmen an der bestehenden Anlage, Verlegung der Skateranlage oder Einschränkung des Betriebes und gerichtliche Entscheidung - beschließt der Gemeinderat zunächst die Durchführung der letztgenannten Alternative. Die beiden erstgenannten Alternativen sind mit hohen Kosten verbunden, gewähren trotz allem keinen rechtsicheren Betrieb der Anlage und stellen somit ein ungünstigstes Kosten-Nutzen-Verhältnis dar.
Zugleich beschließt der Gemeinderat die Einschränkung der Nutzungszeiten, wie in der 18. BImSchV geregelt, und setzt die Ruhezeiten wie folgt fest: 

an Werktagen                             6.00 bis 8.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr,
an Sonn- und Feiertagen            7.00 bis 9.00 Uhr, 12.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr.

Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit den Skatern für die Einhaltung und Kontrolle der Nutzungs- und Ruhezeiten ein Konzept zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2022 16:06 Uhr