Festlegung eines zweiten Stellvertreters für den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Marquartstein gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) | Sitzung des Gemeinderates | 14.03.2022 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Für den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Marquartstein werden gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG zwei Stellvertreter festgelegt. Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr ist entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2022 17:09 Uhr