Festlegung eines zweiten Stellvertreters für den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Marquartstein gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Für den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Marquartstein werden gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG zwei Stellvertreter festgelegt. Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr ist entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2022 17:09 Uhr