Antrag auf Abbruch und Neubau des Nebengebäudes mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 432 an der Loitshauser Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung des Bauantrages beschließt der Gemeinderat diesem Bauantrag aus nachfolgenden Gründen nicht zuzustimmen:
  1. Umgrenzungen für Nebengebäude werden überschritten; Befreiungsantrag liegt nicht bei.
  2. GFZ wird überschritten (Berechnungen im Antrag sind falsch – es wird nur das Hauptgebäude ohne Anbauten wie Wintergarten und ohne das jetzt geplante Büro samt WC herangezogen und es liegt auch eine falsche Grundstücksfläche zugrunde); Befreiungsantrag liegt nicht bei.
  3. Abstandsflächen werden nicht eingehalten (Terrasse mit überdachter Pergola); Abstandflächenübernahmeerklärung liegt nicht bei.
  4. Für Dachneigung und Dachüberstand, die von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ abweichen, liegen keine Befreiungsanträge bei (auch wenn es weitgehend bestandsorientiert wieder errichtet wird).
  5. Das Nebengebäude kann grundsätzlich auch in Teilen nicht per Befreiung zu einem Büro umgewandelt werden; eine Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB ist erforderlich. 
 
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 11:02 Uhr