Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 1 KommHV-Kameralistik.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Der kalkulatorische Zinssatz für das Anlagekapital der kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird zum 01.01.2023 unverändert auf 3,0 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2022 14:59 Uhr