Bauantrag auf Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit durch Dachgeschossaufstockung und Neubau eines Doppelcarports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 388/2 an der Loitshauser Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderat Fuchs persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Fuchs nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. 
Nach Durchsicht und Prüfung des Bauantrages stimmt der Gemeinderat diesem zu. Hinsichtlich der Überschreitung der seitlichen Wandhöhe des Hauptgebäudes auf max. 6,90 m (bislang max. 6,40 m, hergeleitet aus den festgesetzten Raumhöhen samt Aufbauten) sowie des Einbaus eines Quergiebels am Hauptgebäude samt Überschreitung der Dachneigungen wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ ebenfalls zugestimmt, soweit dies nach Ansicht des Landratsamtes Traunstein genehmigungsfähig erscheint. Dem Carport, der sich außerhalb von Umgrenzungen für Nebenanlagen/Garagen befindet, wird nicht zugestimmt, da eine Überbauung des Wasserhausanschlusses damit verbunden ist. Befreiungsanträge für die Überschreitung der seitlichen Wandhöhe, der Dachneigungen und des Quergiebels sind vom Landratsamt Traunstein noch nachzufordern sowie eindeutige Plan-/Antragsunterlagen bezüglich der seitlichen Wandhöhe.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2022 17:16 Uhr