Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" bezüglich des Grundstückes Fl.-Nr. 34/1 Hinter der Burg - weiteres Vorgehen nach Vorliegen der umweltrelevanten Berichte und eines neuen Entwurfes.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Kenntnis des Situierungsvorschlags für das geplante Baurecht auf dem Grundstück Fl.-Nr. 34/1 und Nutzung des Obergeschosses des künftigen Garagenbaukörpers zu Wohnzwecken empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat einer entsprechenden Änderung in der Bauleitplanung grundsätzlich zuzustimmen unter Beachtung folgender Punkte:
  1. Das Hauptgebäude muss einen rechteckigen Baukörper aufweisen
  2. Die Garage ist untergeordnet in Grundfläche und Höhe zu planen
  3. Aufgrund der Wohnnutzung über der Garage ist zwischen Hauptgebäude und Garage ein ausreichender Abstand zu gewährleisten (Brandschutz)
  4. Schnitte und Ansichten sind zu einer konkreten Beurteilung noch vorzulegen. 
Die Verschiebung der Ausgleichsfläche im Rahmen des Biotopschutzes ist gemäß Unterer Naturschutzbehörde auf dem Grundstück vorzusehen und in Abstimmung mit dieser entsprechend in der Bauleitplanung darzustellen und festzusetzen. Der Ausgleich für das Gebäude selbst ist noch von der Huber PlanungsGmbH in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2022 08:55 Uhr